Arzneimittel und Therapie

Karanal-haltige Produkte nun verboten

Warum der Duftstoff nicht länger eingesetzt werden darf

Der Duftstoff Karanal versprach eine holzige Note und wurde daher oft in Herrendüften verwendet. Seit dem 27. August 2023 ist die Substanz allerdings nicht mehr verkehrsfähig in der EU. Der Grund dafür liegt in den umweltschädlichen Auswirkungen des Stoffs.

Nach einer Neubewertung durch die Europäische Chemikalienagentur ECHA wurde der Duftstoff Karanal ((2,4-Dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-(1-methylpropyl)-1,3-dioxan) in Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgenommen und gilt nun als zulassungspflichtig. Das bedeutet, dass der Stoff in der EU ohne aufwendige Zulassung nicht mehr verkehrsfähig ist bzw. verwendet werden darf. Grund dafür sind Erkenntnisse über sein Umweltschicksal. Demnach erfüllt Karanal die Kriterien, um als vPvB-Stoff eingestuft zu werden (sehr persistent, sehr bioakkumulativ). Die Persistenz wird durch seine Halbwertszeit in Wasser, Sedimenten und Böden bestimmt. Ist die Halbwertszeit in Fluss- und Meerwasser größer als 60 Tage und in Sedimenten und Böden größer als 180 Tage, gilt eine Substanz als sehr persistent. Die Bioakkumulation kann durch den Biokonzentrations­faktor ausgedrückt werden. Der Biokonzentrationsfaktor ist das Verhältnis der in Versuchsfischen angereicherten Konzentration zur Konzentration im Wasser. Ist der Wert größer als 5000 l/kg, gilt eine Substanz als sehr bio­akkumulativ. Karanal erwies sich als kaum hydrolysierbar unter simulierten Umweltbedingungen. Die Halbwertszeit in Flusswasser bei pH 8,2 und 22 °C betrug 56 Tage. Nach einer Extrapolation auf europäische Verhältnisse mit einer durchschnittlichen Wassertemperatur von 12 °C betrug die Halbwertszeit 145 Tage. Zudem reicherte sich der Stoff stark in Regen­bogenforellen an. Bei zwei unter­schiedlich hohen Testkonzentrationen deutlich unterhalb der Wasserlöslichkeitsgrenze der Substanz wurden Biokonzentrationsfaktoren von 2214 l/kg und 8653 l/kg ermittelt. Auch in Versuchen mit Regenwürmern akkumulierte Karanal aus dem Boden im Gewebe der Tiere. Daher dürfen Karanal-haltige kosmetische Mittel seit dem 27. August 2023 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. So musste beispielsweise die „2 in 1 Duschgel Kühle Frische“ (PZN 16955600) von Kneipp kürzlich zurückgerufen werden. |
 

Literatur

Rückruf: Kneipp 2 in 1 Dusche Kühle Frische, 200 ml. AMK-Meldung, DAZ 33/2023

SVHC Support document for identification of 5-sec-butyl-2-(2,4-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxane [1], 5-sec-butyl-2-(4,6-dimethylcyclohex-3-en-1-yl)-5-methyl-1,3-dioxane [2] as a substance of very high concern because of its vPvB properties. ECHA 2015

Zulassung und Kandidatenliste. Informationen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, www.reach.baden-wuerttemberg.de/reach-system/zulassung-und-kandidatenliste#

Ulrich Schreiber, MSc Toxikologie

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