DAZ aktuell

ABDA sieht viel Nachbesserungsbedarf

Bundeskabinett beschließt Digitalisierungsgesetze

ks | Das Bundeskabinett hat vergangene Woche grünes Licht für die Entwürfe zum Digitalgesetz und dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) gegeben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist überzeugt: Mit beiden Gesetzen werde nicht nur die Versorgung, sondern auch die Forschungslandschaft „dramatisch“ verbessert.

Vorankommen sollen insbesondere E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePA). Die ePA werde „den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen – im ersten Schritt durch die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesgesundheitsministeriums. Allerdings taucht das Wort „Medikationsmanagement“ im Kabinettsentwurf zum Digitalgesetz nicht mehr auf. Es wurde durch „Medikationsprozess“ ersetzt. Was dahintersteckt, bleibt unklar.

Auch wenn im Detail an den geplanten Änderungen im Sozialgesetzbuch V geschliffen wurde: Was den Medika­tionsplan betrifft, bleibt es dabei, dass dieser als Teil der ePA etabliert wird – darin soll sich ganz automatisch die verordnete Medikation finden, Daten zu freiverkäuflichen Arzneimitteln und Nahrungsergänzungsmitteln sollen ergänzt werden können. „In enger Verknüpfung mit dem E-Rezept werden so ungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln besser vermieden und Ärztinnen und Ärzte im Behandlungsprozess unterstützt“, heißt es dazu vom Ministerium.

Die ABDA stellt schon in ihrem ersten Statement zu den Regierungsentwürfen klar, dass sie noch immer Nachbesserungsbedarf sieht. Und das nicht nur bei der umstrittenen AMTS-Prüfung durch Krankenkassen (siehe AZ Nr. 36, 2023, S. 1). Anke Rüdinger Vorstandsmitglied und Leiterin des „Digital Hub“ der ABDA spricht z. B. die geplante Regelung zur assistierten Telemedizin an. Auch wenn die ABDA diese digitale Weiterentwicklung grundsätzlich begrüßt – aus ihrer Sicht hätte die Regierung die wesentlichen Rahmenvor­gaben für die finanziellen, räumlichen und technischen Voraussetzungen benennen müssen. Noch wichtiger sei, „dass beim E-Rezept kein Wildwuchs bei dessen Weiterleitung entsteht“, so Rüdinger weiter. So sollten die Krankenkassen nicht mit ihren eigenen Apps in die Weiterleitung von E-Rezept-Schlüsseln eingebunden werden. „Der Gesetzgeber darf es nicht zulassen, dass die Krankenkassen solche sensiblen Gesundheitsdaten der Patientinnen und Patienten zunächst erheben, um die Versorgung derselben Versicherten dann möglicherweise ganz gezielt zu steuern.“

Sobald die Gesetzentwürfe ins parlamentarische Verfahren gehen, verspricht die ABDA sich „mit fachlichen Argumenten, allen Kräften und deut­lichen Worten für eine Verbesserung der Gesetze“ einzusetzen. |

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