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DAZ aktuell
AMTS-Prüfung durch Kassen (k)ein Problem
Gesundheitsdatennutzungsgesetz im Bundesrat
Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll laut Bundesregierung „die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke“ ermöglichen. Allerdings gibt es Aspekte, von denen die ABDA beispielsweise absolut nicht überzeugt war. Sie kritisierte noch mit Blick auf den Referentenentwurf „unverhältnismäßige Eingriffe in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung“. Insbesondere ging es ihr dabei darum, dass Kassen die Möglichkeit bekommen sollen, Informationen über ihre Versicherten zu einer automatisierten Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zu verwenden. Diese Befürchtung teilt der Gesundheitsausschuss im Bundesrat nicht. Wie die ABDA in einem Rundschreiben mitteilt, forderte der Gesundheitsausschuss in einer Stellungnahme zum GDNG nur, dass die Kassen Daten nicht zur Analyse an Dritte herausgeben dürfen.
Zwei weitere Punkte aus der Stellungnahme wurden in dem Rundschreiben hervorgehoben. Zum einen möchte der Bundesrat statt der im Regierungsentwurf vorgesehenen generellen Pflicht zur Pseudonymisierung oder Anonymisierung nur „angemessene und spezifische Maßnahmen“ zum Datenschutz vorschreiben, die im Einzelfall bestimmt werden müssten.
Zum anderen will er, dass Versicherte auch in Textform gegen eine Übermittlung der Daten aus ihrer elektronischen Patientenakte an das Forschungsdatenzentrum Widerspruch einlegen können, nicht nur über ein „Endgerät“. Zudem sollen die Kassen noch vor der erstmaligen Datenübermittlung darüber informieren. |
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