Arzneimittel und Therapie

Warnung vor exzessiver Vitamin-D-Gabe

AkdÄ veröffentlicht Fallbericht zum Coimbra-Protokoll bei multipler Sklerose

dm/dab | In einer Drug Safety Mail vom 12. Oktober 2023 mahnt die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ): „Grundsätzlich sollte Vitamin D3 ohne wissenschaftlich belegte Indikation und ohne ärzt­liche Begleitung nicht in hoher Dosierung angewendet werden.“ Hintergrund des Schreibens ist die Einnahme des „Sonnenvitamins“ im Rahmen des sogenannten Coimbra-Protokolls [1, 2]. Ein 65-jähriger Patient mit multipler Sklerose hatte über ein halbes Jahr 60.000 IE Vitamin D3 täglich eingenommen, um seine Erkrankung zu behandeln. Die Folge: ein akutes Nierenversagen bei Hypercalcämie. Der Patient hätte sich nach Absetzen von Vitamin D und entsprechender Therapie wieder vollständig erholt. Die AkdÄ rät ausdrücklich von Behandlungen nach Coimbra-Protokoll ab, bei denen Vitamin D3 anhand des Parathormon-Spiegels auf bis zu 60.000 IE pro Tag aufdosiert wird [3]. Bei diesem Ansatz, der auch verschiedene Nahrungsergänzungsmittel und Stressprävention beinhaltet, wird eine „individuelle Vitamin-D-Resistenz“ angenommen, die durch die Gabe teils exzessiver Vit­amin-D-Dosierungen überwunden werden soll. Jedoch merkt die AkdÄ an: „Dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entsprechende Studien, die die Wirksamkeit und insbesondere die Sicherheit von hoch dosiertem Vitamin D3 bei multipler Sklerose belegen, liegen bislang nicht vor.“ |

Literatur

[1] Vitamin D3-Überdosierung nach Anwendung exzessiver Dosen im Rahmen des Coimbra-Protokolls. Drug Safety Mail 2023-48 der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) vom 12. Oktober 2023, www.akdae.de/service/newsletter/newsletter-archiv/akdae-news/newsdetail/drug-safety-mail-2023-48

[2] Bichay C. Weniger MS-Schübe durch Vitamin D? Tägliche Einnahme von 5000 IE hat keinen Einfluss auf die Krankheitsaktivität. DtschApothZtg 2023;163(23):24

[3] Diagnose und Therapie der multiplen Sklerose, Neuromyelitis-optica-Spektrum-Erkrankungen und MOG-IgG-assoziierten Erkrankungen. S2k-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (Hrsg.), AWMF-Registernummer: 030/113, AWMF-Registernummer: 030/050, Stand: November 2022

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