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(Zu) Teure DiGA?

Foto: Philip Kottlorz Fotografie

Julia Borsch, Chefredakteurin der DAZ

Etwas mehr als drei Jahre ist es nun her, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten „Apps auf Rezept“ in das neue Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) aufgenommen hat. Die dort gelisteten Apps oder browserbasierten Anwendungen können vom Arzt verschrieben oder bei entsprechender Diagnose direkt von den Kassen erstattet werden (siehe Seite 48). Aktuell sind es 49 verschiedene Apps, die dauerhaft oder vorläufig Eingang in das Verzeichnis gefunden haben. Ähnlich wie bei der Arzneimittelzulassung, müssen die Hersteller Daten zur Wirksamkeit ihrer Anwendungen vorlegen. Gelingt ihnen das nicht, fliegen auch ihre Apps wieder aus dem Verzeichnis.

Im ersten Jahr gelten für die DiGA Höchstbeträge. Sie liegen für eine Anwendungsdauer von 90 Tagen für dauerhaft gelistete DiGA zwischen 169,20 Euro und 1049,40 Euro, je nach Indikation und wie oft sie insgesamt verordnet werden. Am teuersten sind DiGA mit der Indikation „onkolo­gische Erkrankungen“, „Krankheiten des Ohres” befinden sich am unteren Ende der Preisskala. Für vorläufig gelistete DiGA beträgt die Erstattungsgrenze jeweils 80% des jeweiligen Höchstbetrags einer dauerhaft gelisteten DiGA in der gleichen Gruppe. Zum Vergleich: Für ein lange etabliertes Generikum mit eindeutig erwiesener Wirksamkeit zahlt die Gesetzliche Krankenversicherung inklusive Rabatten laut Pro Generika nur 6 Cent pro Tag, also 5,40 Euro für 90 Tage.

Der Vergleich ist insofern nicht ganz sauber, als generische Arzneimittel, die sich seit Jahren oder sogar Jahrzehnten im Markt befinden, ihre Forschungs- und Entwicklungskosten längst wieder eingespielt haben. Bei den DiGA ist das anders, sie müssen sich erst noch amortisieren.

Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit muss dennoch erlaubt sein. Die Kassen bezahlen hunderte von Euro für digitale Anwendungen mit teils noch nicht mal eindeutig erwiesenem Nutzen. Von Erkenntnissen über Langzeiteffekte ganz zu schweigen. Für gut erprobte generische Arzneimittel sind die Preise aber teilweise so weit gefallen, dass es sich für die Hersteller nicht mehr lohnt, die jeweiligen Präparate in Deutschland auf den Markt zu bringen. Die Folgen bekommen wir derzeit zu spüren.

Natürlich ist es zweifelsohne wichtig, in die Digitalisierung des Gesundheitswesens zu investieren und neue digitale Anwendungen zu etablieren. DiGA sind sicher für viele Patienten eine sinnvolle Therapieergänzung. Aber in Zeiten knapper Kassen, in denen für vieles kein Geld da ist, haben die Erstattungsbeträge einen faden Beigeschmack. Die Kassen sehen das ähnlich und haben sich schon öffentlich über das in ihren Augen schlechte Kosten-Nutzen-Verhältnis der DiGA beschwert. Die Preise der Anwendungen werden somit spätestens dann ein Thema werden, wenn sie zunehmend verordnet werden und anfangen, wirklich Geld zu kosten. Dann besteht allerdings auch die Gefahr, dass sie kaputtgespart werden, ohne jemals in der Versorgung angekommen zu sein.

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