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Pink fliegt aus DiGA-Verzeichnis
Auf der Webseite des BfArM heißt es zur Begründung, es hätte kein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden können. Eine Listung in dem Verzeichnis ist Voraussetzung für die Kostenübernahme. Die Anwendung war vorläufig aufgenommen worden, die eingereichten Daten zum langfristigen Nutzen haben das BfArM aber nicht überzeugt.
Die Macherinnen der App haben Widerspruch eingelegt. Gründerin Professor Pia Wülfing (s. Bild) erklärt gegenüber der DAZ: „Der ablehnende Bescheid ist für uns mehr als überraschend. Aus unserer Sicht haben wir eine sehr gute, prospektive, multizentrische RCT mit sehr guten, statistisch signifikanten und klinisch relevanten Daten vorgelegt, die einen positiven Versorgungseffekt begründen. Diese Sichtweise wird auch von zahlreichen externen Experten gestützt.“ Man sei im Austausch mit dem BfArM und „zuversichtlich, eine gute Lösung zu finden“.
Die Pink-App ist bereits die dritte DiGA bei Krebserkrankungen, die sich nach vorläufiger Listung wieder aus dem Verzeichnis verabschieden musste. |
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