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Für Vorerkrankte und Frühchen
Kostenübernahme bei Nirsevimab
Für die Kostenübernahme von Arzneimitteln durch die gesetzlichen Krankenversicherungen in Form einer verpflichtenden Regelleistung kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seinen sogenannten Therapiehinweisen Patientengruppen definieren.
Für Infektionen mit dem Respiratory-Syncytial-Virus (RSV) wurde der entsprechende Therapiehinweis nun neu gefasst. Der Einsatz von Nirsevimab soll demnach von den Kassen bei Kindern mit hohem Risiko für schwere Infektionsverläufe im Alter von ≤ 12 Lebensmonaten übernommen werden,
- die wegen bronchopulmonaler Dysplasie begleitende therapeutische Maßnahmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Beginn der RSV-Saison benötigten
- die unter hämodynamisch relevanten Herzfehlern leiden
- die eine Trisomie 21 haben.
Darüber hinaus empfiehlt der G-BA die Kostenübernahme bei Kindern im Alter von ≤ 6 Monaten, die als Frühgeborene geboren wurden.
Die Neufassung des Therapiehinweises wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft. In Kraft tritt sie mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger. |
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