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„Erfolgreich durchSTARTen mit den pharmazeutischen Dienstleistungen“
ABDA will 25 Apotheken direkt unterstützen
Seit Mitte vergangenen Jahres können Apotheken ihren Patientinnen und Patienten pharmazeutische Dienstleistungen anbieten. Zuletzt war die Anzahl der Apotheken, die pDL erbrachten, noch überschaubar. Laut Nacht- und Notdienstfonds erhielten im dritten Quartal 2022 insgesamt 2443 Apotheken Geld für erbrachte Dienstleistungen aus dem Fonds. Die häufigste Dienstleistung war mit 8110 Patienten die „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“.
Es ist also durchaus noch Luft nach oben. Mit ihrem Projekt „Erfolgreich durchSTARTen mit den pharmazeutischen Dienstleistungen“ will die ABDA Apotheken dazu animieren, sich zu engagieren. Adressat für das Projekt sind Apotheken, die in diesem Jahr mit den pDL anfangen möchten, noch nicht wissen, wie sie diese konkret in den Apothekenalltag integrieren, sich aber vorstellen können, die drei pDL „Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck“, „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ und „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“ langfristig als Leistungen für Patientinnen und Patienten in ihrer Apotheke zu etablieren.
Aus den Bewerbungen sollen bundesweit 25 Apotheken ausgewählt werden, die ab März/April dieses Jahres individuell bei der Implementierung der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen unterstützt werden, erläutert die ABDA in einem vergangene Woche an die Mitgliedsorganisationen versendeten Rundschreiben. Die Apotheken werden über einen Zeitraum von 1,5 Jahren betreut. Jede Apotheke soll in diesem Zeitraum mindestens einmal durch das Projektteam besucht werden, heißt es.
Ziel des Projektes ist es dann, aus individuellen Lösungsansätzen und erfolgreichen Maßnahmen, die gemeinsam mit den Teams vor Ort erarbeitet werden sollen, Konzepte abzuleiten, um die bundesweite Implementierung der pDL in den Apotheken voranzutreiben.
Bewerbungsschluss 20. Februar
Teilnehmen können Apotheken, die die pharmazeutischen Dienstleistungen noch gar nicht oder nur vereinzelt auf Kassenkosten erbracht haben und motiviert sind, dies im neuen Jahr zu ändern und mit der Implementierung zu beginnen. Außerdem muss ein:e Apotheker:in oder PTA als Ansprechperson benannt werden können, die die Einführung der pDL während der Projektlaufzeit koordiniert und kontinuierlich im Austausch mit dem Projektteam der ABDA steht. In Filialverbünden kann sich überdies nur eine Apotheke bewerben. Bei der Bewerbung müssen bereits einige wenige Fragen zur Apotheke und zu den pDL, die angeboten werden sollen, beantwortet werden.
Die Bewerbungsfrist läuft bis 20. Februar 2023. Bewerbungen sind nur online möglich. Die entsprechende Website erreichen Sie durch Eingabe des Webcodes C4BS3 in das Suchfeld bei DAZ.online. |
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