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Arzneimittel und Therapie
Weitere Antiallergika vor der Entlassung
Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht gibt Empfehlungen bekannt
Am 31. Januar wurde das Kurzprotokoll der 86. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht veröffentlicht. Darin wurde einstimmig empfohlen, das bisher rezeptfreie Antibiotikum Nifuroxazid (Pentofuryl®) der Verschreibungspflicht zu unterstellen. Indiziert ist das Präparat zur Behandlung einer akuten Diarrhö bakteriellen Ursprungs ohne Zeichen einer invasiven Erkrankung, wie z. B. Fieber oder Blutbeimengungen im Stuhl.
Weiterhin verschreibungspflichtig bleibt aller Voraussicht nach Cytisin (Asmoken®) zur Raucherentwöhnung, denn der Antrag zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht wurde bei der Sitzung mehrheitlich abgelehnt.
Bilastin auch in 10-mg-Dosierung bald rezeptfrei?
Erwartbar erfolgreicher war der Wirkstoff Bilastin in der 10-mg-Dosierung – hier wurde die Entlassung aus der Verschreibungspflicht mehrheitlich empfohlen. Der H₁-Rezeptor-Antagonist ist bereits seit Beginn dieses Jahres als OTC-Produkt (Allegra Allergietabletten®) erhältlich – allerdings in der 20-mg-Dosierung zur symptomatischen Behandlung der allergischen Rhinokonjunktivitis und Urtikaria bei Erwachsenen und Jugendlichen ab zwölf Jahren. Laut ABDA-Datenbank ist Bilastin 10 mg zur Anwendung bei Kindern zwischen sechs und elf Jahren mit einem Körpergewicht ≥ 20 kg geeignet.
Sogar einstimmig wurde die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für ein weiteres Antiallergikum empfohlen: Olopatadin zur Anwendung am Auge. Die noch rezeptpflichtigen Augentropfen-Präparate können zur Behandlung okulärer Anzeichen und Symptome der saisonalen allergischen Konjunktivitis eingesetzt werden.
Ebenfalls diskutiert wurde die Entlassung aus der Verschreibungspflicht der nasalen Antihistaminikum-Glucocorticoid-Kombination aus Azelastin und Fluticasonpropionat (Dymista®). Doch der Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht fand im Sachverständigen-Ausschuss nicht die erforderliche Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.
Empfehlungen sind nicht verbindlich
Die Ausschussempfehlungen sind nicht verbindlich, tatsächliche Änderungen der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) erfolgen erst durch Rechtsverordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit, nach Zustimmung des Bundesrates. |
Literatur
Kurzprotokoll der 86. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG, 25. Januar 2023
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