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Arzneimittel-Sparpaket
PKV profitiert von GKV-Sparmaßnahmen
Die Sparmaßnahmen im Arzneimittelbereich sollen jetzt weitgehend auf die PKV übertragen werden. Neben dem erhöhten Zwangsrabatt sollen künftig auch die zwischen dem GKV-Spitzenverband und Herstellern ausgehandelten Preise für neue Arzneimittel für die Privatversicherten gelten.
„Es ist rechtlich möglich, das Ergebnis der künftigen Preisverhandlungen zwischen GKV und Herstellern auf die Privatversicherten zu übertragen“, sagte FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach gegenüber DAZ-online. Bisher zahlen die Privatversicherer weit höhere Preise für Arzneimittel als gesetzliche Kassen, da sie von den staatlichen Preisregeln für Medikamente ausgeschlossen sind.
Zudem wolle die Union im Zuge der Gesundheitsreform durchsetzen, dass gesetzliche und private Versicherer stärker kooperieren. Sie sollen gemeinsame Geschäftsstellen unterhalten sowie Leistungen für Versicherte zu den gleichen Konditionen einkaufen können.
Nacharbeiten muss Gesundheitsminister Rösler bei der geplanten Übertragung des von sechs auf 16 Prozent erhöhten Zwangsrabattes auf die PKV. Die Gesundheitspolitiker der Koalition verwarfen einen Vorschlag der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), die praktische Umsetzung mit neuen, maschinenlesbaren Rezepten durchzuführen. Dagegen hatten Ärzteverbände protestiert. Man wolle an anderer Stelle kein neues Konfliktfeld mit den Ärzten aufmachen, hieß es in der Koalition. Das Bundesgesundheitsministerium wurde von den Gesundheitspolitikern der Regierungsfraktionen daher aufgefordert, eine neue Konstruktion zu entwickeln. Die Übertragung des Zwangsrabattes auf die PKV steht dadurch aber nicht infrage.
Berlin - 06.09.2010, 11:37 Uhr