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Ärzteeinkommen
Wenn Ärzte von GKV-Einnahmen nicht leben können…
Wenn Ärzte von den Einnahmen aus Behandlungen der GKV-Patienten nicht leben können, könnte dies ein Fall für das Bundesverfassungsgericht sein. Diese Ansicht vertritt einem Bericht von „Ärztezeitung online“ zufolge der ehemalige Richter am Bundesverfassungsgericht Professor Udo Steiner.
Allerdings, so heißt es, müssten Ärzte aber nachprüfbar belegen können, dass dies tatsächlich der Fall sei. Man könne Ärzte nicht darauf verweisen, dass sie auch noch Einnahmen von Privatpatienten oder Vorträgen hätten. Steiner soll diese Einschätzungen dem Bericht der Ärztezeitung online zufolge auf der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein gemacht haben.
Der Jurist will den Ärzten aber keine großen Hoffnungen machen und schränkte gleich ein: Auf das Verfassungsrecht und das Bundesverfassungsgericht sollten sie nicht hoffen, eine angemessene Honorierung der ärztlichen Leistung durchzusetzen. Im allgemeinen Wirtschaftssystem bestimme der Markt den Preis für eine hochwertige Dienstleistung. Dem Bericht zufolge sei der Gesetzgeber durch die Grundrechte zu einer grundsätzlich freiheitlichen Gestaltung des Gesundheitswesens angehalten. Der ehemalige Richter am BVG erinnerte in diesem Zusammenhang an die Niederlassungsfreiheit, die freie Arztwahl und die Therapiefreiheit. Als Gegengewicht dazu gebe es die Erfordernis, eine funktions- und leistungsfähige gesetzliche Krankenversicherung zu erhalten.
Parallelen zu Apothekern sind hier möglich. Denn auch viele Apothekerinnen und Apotheker können de facto heute nicht mehr von den Einnahmen aus dem GKV-Geschäft leben. Ohne die Einkünfte aus dem OTC-Geschäft und dem Nebensortiment müssten einige Apotheken bereits aufgeben. Solange es aber noch ausreichend Apotheken gibt und die flächendeckende Arzneimittelversorgung der Bevölkerung nicht in Gefahr ist, wird man wohl schwerlich mit juristischen Mitteln ein auskömmliches Einkommen einfordern können.
Düsseldorf - 29.04.2011, 13:51 Uhr