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Bockshornkleesamen als Arzneimittel
BfArM startet Rückruf
Arzneimittel mit Bockshornkleesamen stehen jetzt unter besonderer Beobachtung: Das BfArM hat gestern die Landesbehörden aufgefordert, Wirkstoffe und Arzneimittel, die Bockshornkleesamen enthalten, vom Markt zu nehmen. Betroffen sind nur solche Produkte, die im Zeitraum von 2009 bis 2011 aus Ägypten eingeführt wurden.
Grund für diese Risikoabwehrmaßnahme nach § 69 Arzneimittelgesetz sei ein aktueller Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission, so die Behörde. Dieser verpflichtet alle Mitgliedsstaaten dazu, bestimmte Chargen mit Bockshornkleesamen vom EU-Markt zu nehmen, die im entsprechenden Zeitraum aus Ägypten eingeführt wurden. Der Import sämtlicher Bockshornkleesamen aus Ägypten ist zunächst verboten.
Chargen von aus Ägypten stammenden Bockshornkleesamen sind mit hoher Wahrscheinlichkeit für die EHEC O104:H4-Ausbrüche in Deutschland und Frankreich verantwortlich. Dies hatten epidemiologische Untersuchungen sowie die Rück- und Vorwärtsverfolgung von Samenlieferungen durch die deutsche EHEC-Task Force ergeben.
Bonn - 08.07.2011, 12:09 Uhr