Rezeptsammelstellen

Keine Ausweitung des Genehmigungsvorbehalts

Berlin - 20.10.2011, 18:41 Uhr


Den auf dem Apothekertag verabschiedeten ABDA-Vorschlag zur Ausweitung der Genehmigungspflicht von Rezeptsammelstellen hat die Novelle zur ApBetrO nicht aufgegriffen.

Folgende Ergänzungen wurden zur bestehenden Regelung hinzugefügt:

  • wie bisher müssen die Rezepte in geschlossenen Behältern gesammelt werden. Hinzugefügt wurde, dass diese „vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt“ sein müssen.

  • Nach wie vor ist neben dem Rezeptsammelbehälter ein deutlicher Hinweis anzubringen, dass die Patienten bei der Rezeptabgabe Namen und Anschrift des Empfängers angeben müssen. Hinzugefügt wurde hier, dass neben diesen Daten auch anzugeben ist, „ob die Bestellung in der Apotheke abgeholt oder dem Empfänger überbracht werden soll."

    Nicht weiterverfolgt hat das BMG damit aber seinen Vorschlag aus den Eckpunkten, Rezeptsammelstellen völlig freizugeben.


Lothar Klein