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AVWL zur ApBetrO
AVWL: Einschränkungen beim Botendienst abbauen
Der Apothekerverband Westfalen-Lippe (AVWL) unterstützt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA in der Ablehnung der im Referentenentwurf des BMG vorgesehenen Erleichterungen für Filialapotheken, will aber den Botendienst ausbauen.
Anders als die ABDA hat der AVWL jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen die „Zulassung des Botendienstes über den Einzelfall hinaus“. Dadurch könne der Wettbewerbsnachteil der Präsenzapotheken gegenüber dem Versandhandel abgebaut werden –„im Interesse von Kunden und Patienten ebenso wie im eigenen Interesse.“
In der Landesregierung NRW gebe es bereits Überlegungen, „wie angesichts des demografischen Wandels eine quartiersnahe Versorgung sichergestellt werden kann.“ Darüber habe das NRW-Gesundheitsministerium erste Gespräche mit den Kammern und Verbänden auf Landesebene geführt. Dadurch sei auch der AVWL in seiner Auffassung bestärkt worden, dass „die Apotheke vermehrt auch zu ihren Patienten und Kunden wird kommen müssen, um eine adäquate Versorgung sicherzustellen“. Daher sei es nur konsequent, „dem entgegen stehende Einschränkungen abzubauen“, fordert der AVWL.
Als „zu eng“ kritisiert der AVWL in diesem Zusammenhang die von der ABDA geforderte mit dem Botendienst verknüpfte Beratungspflicht „in der“ Apotheke. Als sinnvoller erachtet der AVWL die im Referentenentwurf vorgesehene Formulierung „im Zusammenhang mit“ der Auslieferung. Dies ermögliche auch die unverzügliche telefonische Beratung in Fällen, in denen der Adressat einer Arzneimittellieferung nicht angetroffen werde. „Es wäre wenig sinnvoll, wenn in diesen Fällen die temporäre Unmöglichkeit der Erfüllung der Beratungspflicht in ein Zustellverbot mündete. Dies wäre aber eine mögliche Konsequenz der vom ABDA-RE vorgeschlagenen Formulierung ‚Beratung…muss…bei der Auslieferung erfolgen‘“, schreibt der AVWL.
Berlin - 04.11.2011, 10:20 Uhr