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Bundeskinderschutzgesetz
Bundesrat lehnt Kinderschutzgesetz ab
Das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte neue Kinderschutzgesetz ist im Bundesrat durchgefallen. Das Gesetz ist nun blockiert, weil die Länder sich auch nicht auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verständigen konnten.
Auch die Fachwelt hatte das Gesetz einhellig begrüßt. Enttäuscht, aber motiviert reagierte Schröder: „Es macht mich traurig, dass sich einige Länder aus parteipolitischem Kalkül dringend notwendigen Verbesserungen im Kinderschutz verweigern. Aber ich bleibe entschlossen, das Kinderschutzgesetz so schnell wie möglich in Kraft zu setzen. Deshalb werde ich noch heute die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch die Bundesregierung angehen“, sagte die Bundesfamilienministerin.
Fachlich sei man sich schließlich einig, dass mit dem Bundeskinderschutzgesetz eine neue Qualität im Kinderschutz erreicht werden könne. „Die Länder tragen nun die Verantwortung, dass das Bundeskinderschutzgesetz nicht zum 1. Januar 2012 in Kraft treten kann“, so Schröder. Sie müssten sich jetzt fragen lassen, „wie der Kinderschutz in Deutschland ohne dieses Gesetz weiter vorangebracht werden soll“.
Die Länder hatten bereits im Mai 2011 bedauert, dass das Gesetz den präventiven Kinderschutz als alleinige Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe ausgestaltet. Sie halten es für erforderlich, im Rahmen der „frühen Hilfen“ auch die entsprechenden Rahmenbedingungen des Gesundheitswesens zu verbessern. Der Bundestag hatte diese Kritikpunkte der Länder jedoch nicht aufgegriffen.
Der weiteren Forderung der Länder, der Bund müsse die Kosten für die im Gesetz geplanten Familienhebammen dauerhaft übernehmen, war die Bundesregierung dagegen nachgekommen. In einer Protokollerklärung hatte sie deren dauerhafte Finanzierung sowie finanzielle Entlastungen für die Kommunen angeboten. Letztlich verhinderte die ablehnende Haltung der SPD-geführten Länder dennoch das Inkrafttreten des Gesetzes.
Es sieht unter anderem vor, dass künftig neben Ärzten, Psychologen, Sozialarbeitern und Lehrern auch Apotheker und andere Heilberufler im Fall einer Kindeswohlgefährdung eingreifen sollen. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern, oder – soweit erforderlich – bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken.
Berlin - 29.11.2011, 15:08 Uhr