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Apothekenbetriebsordnung
Bahr widersetzt sich Normenkontrollrat
Mit der Vorlage der Novelle der Apothekenbetriebsordnung am Mittwoch im Bundeskabinett setzt sich Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) über Bedenken des Normenkontrollrates der Bundesregierung hinweg.
Um den Aufwand der Apotheken zu verringern, „hatte das Ressort vorgesehen, die Anforderungen an die Labor-Vollausstattung zu reduzieren“, schreibt der Normenkontrollrat in seiner Stellungnahme zur Kabinettvorlage: „Profitiert hätten hiervon Apotheken in einem Filialverbund.“ Die Vertreter der Filialapotheken hätten darauf hingewiesen, dass in zahlreichen zum Verbund gehörenden Apotheken die umfangreiche und teure Labor-Vollausstattung nicht benötigt werde. Dem sei in der Anhörung das im Apothekengesetz verankerte Prinzip der Vollapotheke gegenübergestellt worden. „Auch wurde darauf hingewiesen, dass entsprechende Erleichterungen einen Wettbewerbsvorteil für Filialverbünde schaffen und den Einstieg in ein Kettenapotheken-System darstellen“, so der Normenkontrollrat und weiter: „Die vorgesehene Erleichterung wurde daher gestrichen.“
Damit ist das 2006 eingerichtete Gremium der Bundesregierung nicht einverstanden. Denn „Hinweise, dass die Laborausstattung wirklich genutzt wird, wurden jedoch nicht vorgebracht. Der NKR kann daher nicht nachvollziehen, dass die vorgesehene Vereinfachung nicht weiterverfolgt wird.“ Im Übrigen hat der Normenkontrollrat aber keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben. Der NKR hält jedoch weitere Anstrengungen zur Reduzierung des Erfüllungsaufwandes für bereits bestehende Apotheken für erforderlich.
Berlin - 30.01.2012, 14:53 Uhr