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PKV als Nutznießerin von Zwangsrabatten
Pharmaunternehmen reicht Klage ein
Die Desitin Arzneimittel GmbH wehrt sich nun juristisch gegen die gesetzliche Verpflichtung, auch den privaten Krankenkassen Abschläge auf Arzneimittel einzuräumen. Wie der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) mitteilte, will sein Mitgliedsunternehmen gerichtlich feststellen lassen, dass die Zwangsabschläge zugunsten der PKV nicht verfassungskonform sind.
Destin zahlt bisher die angefallenen und eingeforderten Zwangsabschläge – an ihre Rechtmäßigkeit glauben das Unternehmen und der BPI dennoch nicht: „Der Staat greift hier den pharmazeutischen Unternehmen durch eine öffentliche Abgabe in die Tasche, um den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung den Gewinn zu sichern“, kritisiert BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. Aus BPI-Sicht handelt es sich um einen unverhältnismäßigen und nicht verfassungskonformen staatlichen Eingriff in die Freiheit der Unternehmen. Und das „nur um die freie und private Krankenversicherung, die in der Lage wäre, Preise zu verhandeln, finanziell zu entlasten und ihr einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen“, so Fahrenkamp.
Ein weiterer Kritikpunkt der Industrie: Die Unternehmen müssen zwar 16 Prozent Herstellerrabatt an die PKV abtreten – die Mehrwertsteuer sollen sie jedoch auf den vollen Preis leisten. Beim GKV-Rabatt ist die Mehrwertsteuer dagegen auf Basis des rabattierten Preises zu berechnen.
Berlin - 11.09.2012, 13:51 Uhr