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Haushaltsdebatte im Bundestag
Singhammer fordert Ausgleich für Landapotheken
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer hat gestern im Bundestag erneut betont, dass man sich „Gedanken machen“ müsse über einen „Ausgleich für Apotheken, die Not- und Feiertagsdienst in den ländlichen Regionen leisten“. In der Beratung zum Haushalt des Bundesgesundheitsministeriums warnte er zugleich vor einer „Rolle rückwärts bei den Ausgaben“.
Angesichts der guten Finanzlage der Kassen müsse man die „Chance für Nachhaltigkeit“ nutzen, sagte Singhammer anlässlich der Haushaltsdebatte. Es sei keine Selbstverständlichkeit, dass man nun eine „Luxusdiskussion“ darüber führen könne, wie man mit den Überschüssen richtig umgehe. Klar sei aber: „Es darf keine Rolle rückwärts bei den Ausgaben geben“, so Singhammer. „Wir dürfen nicht alle Hähne wieder aufdrehen“. Zugleich betonte er, die Koalition erkenne an, dass die Partner im Gesundheitswesen zum Teil einschneidende Sparmaßnahmen haben hinnehmen müssen: „Zum Beispiel die Pharmaindustrie mit Zwangsrabatten; aber auch Ärzte, Krankenhäuser und Apotheker haben ihren Anteil erbracht“. Diese Sparmaßnahmen könnten nicht unbegrenzt fortgesetzt werden.
Aus Sicht des CSU-Politikers ist es nun die größte Herausforderung, die Gesundheitsstruktur in den ländlichen Räumen zu erhalten. „Es nützt nichts, die beste Autobahn zu bauen und die schnellste Internetverbindung bereitzustellen, wenn der Arzt, die Apotheke oder das Krankenhaus erst nach eineinhalb Stunden Fahrzeit mit dem Auto erreichbar sind“.
Als konkretes Beispiel nannte Singhammer die Apotheken: Wenn ihr Festzuschlag – „der immerhin seit 2004, also seit über acht Jahren, unverändert ist“ – nun erhöht werde, müsse man auch an jene Apotheken denken, die Not- und Feiertagsdienst in den ländlichen Regionen leisten. Während die Dienstbereitschaft für Apotheken in Ballungsräumen, etwa großstädtischen Bahnhöfen, keine unattraktive Sache sei, werde eine Landapotheke im Notdienst oft nur einmal besucht. Für sie müsse es daher „einen Ausgleich geben, wenn wir die bestehenden Gesundheitsstrukturen erhalten wollen“.
Dieser Linie, so Singhammer, entspreche im Übrigen auch die kürzlich ergangene Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe. Bei der Frage „Versandhandel oder Bewahrung der ortsnahen Versorgung“ habe er sich ganz klar für letztere Option ausgesprochen.
Berlin - 12.09.2012, 11:00 Uhr