Octenisept auf Rezept

Auf die Größe kommt es an

Stuttgart - 23.01.2014, 10:20 Uhr


Die Abgabe von OTC-Präparaten zulasten der GKV birgt zahlreiche Fallstricke: Verordnungsausschlüsse, Apothekenpflicht, Medizinprodukte … Es gibt unzählige Fehlerquellen und Fragen. Beispielsweise diese: Ist Octenisept 50 ml zulasten der GKV verordnungsfähig?

Octenisept® ist ein nicht-rezeptpflichtiges Arzneimittel. Es ist daher für Kinder unter zwölf Jahren und Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr verordnungsfähig. In bestimmten Ausnahmefällen, die in Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie geregelt werden, kann Octenisept® auch für Erwachsene zulasten der GKV abgegeben werden.

Ob bei Vorlage des Rezepts tatsächlich eine der zugelassenen Indikationen vorliegt, muss der Apotheker nicht überprüfen. Die Verantwortung liegt beim Arzt. Aber Vorsicht: Die kleinen Größen (15 ml und 50 ml) sind zwar Arzneimittel, aber nicht-apothekenpflichtig und werden daher von der GKV nicht erstattet. Folglich muss der Patient die Kosten für die 50 ml-Flasche Octenisept® selbst tragen, andernfalls droht dem Apotheker eine Retaxation durch die Krankenkasse. Verschreibt der Arzt ausdrücklich eines der apothekenpflichtigen Präparate (Ausnahme 1000 ml wegen fehlender Normgröße), ist eine Abgabe zulasten der GKV problemlos möglich.

Quelle: Fragen aus der Praxis: Verschreibungsfreies auf Rezept – Ausnahmen vom gesetzlichen Verordnungsausschluss; DAZ 2014, Nr. 4, S. 60


Julia Borsch