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EU-Tabakrichtlinie
Bis zur Umsetzung noch Klärungsbedarf
Am Mittwoch hat der Gesundheitsausschuss des EU-Parlaments den ausgehandelten Kompromiss über schärfere Regeln für Tabakprodukte gebilligt. Damit würde auch die E-Zigarette geregelt – doch bis die geplante Überarbeitung der EU-Tabakrichtlinie greift, wird vor deutschen Gerichten weiter um ihre Einordnung gestritten.
Bereits Mitte Dezember 2013 hatten sich die Verhandlungsführer des Europaparlaments und des Ministerrats auf einen Kompromiss geeinigt, der insbesondere auf Abschreckung setzt: Warnhinweise und Schockbilder müssen danach künftig 65 Prozent der Zigaretten-Packungsoberfläche ausmachen. Kleinpackungen (weniger als 20 Stück) und Aromastoffe werden gänzlich verboten. Tabakunternehmen müssten daran gehindert werden, junge Menschen mit ausgefallenen Produkten zu ködern, erklärte die Berichterstatter Linda McAvan (S&D/UK).
Schwächer dosierte E-Zigaretten werden danach als Nikotinprodukt behandelt, sollten aber nicht mehr als 20 mg/ml Nicotin aufweisen. Wenn sie allerdings eine heilende oder vorbeugende Wirkung versprechen, kommt das Arzneimittelrecht zur Anwendung – mit der Folge, dass entsprechende E-Zigaretten bzw. die zu verdampfenden Flüssigkeiten (Liquids) nur in Apotheken abgegeben werden dürfen. Über den vereinbarten Richtlinientext wird nun erneut im Plenum diskutiert und abgestimmt, entweder in der Plenarsitzung Ende Februar oder Anfang März.
In Nordrhein-Westfalen wird es in Sachen E-Zigarette indes zu verwaltungsgerichtlichen Verfahren kommen. Dabei geht es um die Frage, ob elektronische Zigaretten unter das umstrittene Nichtraucherschutzgesetz NRW fallen – und daher in Gaststätten, Spielhallen sowie anderen öffentlichen Gebäuden verboten werden dürfen. Medienberichten zufolge wird es vor dem Verwaltungsgericht Köln wie auch vor dem Verwaltungsgericht Minden Prozesse zu dieser Frage geben. Ein Gaststätten- und Spielhallenbetreiber wehren sich gegen Ordnungsverfügungen ihrer Stadt, die dazu aufforderten, gegen das Dampfen einzuschreiten.
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Berlin - 23.01.2014, 11:01 Uhr