14. SGB V-Änderungsgesetz

Linke will an Bestandsmarktbewertung festhalten

Berlin - 06.02.2014, 11:33 Uhr


Nächste Woche findet im Gesundheitsausschuss des Bundestags die öffentliche Anhörung zum 14. SGB V-Änderungsgesetz statt. Themen werden insbesondere die Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel, der gesetzliche Herstellerrabatt und die Nutzenbewertung von Arzneimitteln des Bestandsmarkts sein. Die Große Koalition will mit dem Gesetz ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Die Linksfraktion kann diesen nur bedingt etwas abgewinnen und mischt sich mit eigenen Anträgen in das Gesetzgebungsverfahren ein.

Zwei Anträge hat die Linke vorgelegt: Mit dem einen wendet sie sich gegen die von Schwarz-Rot beabsichtigte Streichung des Bestandsmarktaufrufs. Mit dem anderen will sie den Herstellerzwangsrabatt bis Ende 2015 auf erneut 16 Prozent festsetzen. Die Regierungskoalition plant hingegen, den Abschlag von derzeit 6 Prozent ab April auf 7 Prozent anzuheben. Das Preismoratorium will die Linke ebenfalls bis Ende 2015 weiterlaufen lassen – die Große Koalition will die gegenwärtig auf dem Niveau von August 2009 eingefrorenen Preise hingegen bis 2017 beibehalten.

In ihrem Antrag zum Bestandsmarkt verweist die Linke in der Begründung darauf, dass die Nutzenbewertung zuvorderst der Behandlungsqualität diene und erst in zweiter Linie der Ausgabenkontrolle. Sie bietet Anreize für eine patientenorientierte Forschung und echte Innovationen. Eine Bewertung des Zusatznutzens neuer Arzneimittel gegen Vergleichstherapien, die ihrerseits nicht nutzengeprüft seien, könne „nur als halbherzig bezeichnet werden“. Wo immer möglich und sinnvoll sollte daher die Nutzenbewertung des Bestandsmarktaufrufs fortgeführt werden, so die Linke. Der Kritik an ihrem hohen methodischen und administrativen Aufwand will die Oppositionsfraktion mit einem weiteren Gesetz- bzw. Verordnungsgebungsverfahren begegnen. Im Sinne eines lernenden Systems solle das Verfahren sachgerecht vereinfacht werden.

Bei der von Schwarz-Rot vorgesehenen Neuregelung zum Herstellerabschlag missfällt der Linksfraktion nicht zuletzt die besondere Belastung der Generikahersteller. Sie müssten nach dem gegenwärtigen Entwurf 17 Prozent Rabatt zahlen (10 Prozent Generikaabschlag + 7 Prozent allgemeiner Abschlag), wohingegen patentgeschützte Arzneien nur mit 7 Prozent belastet würden.

Der von den Linken vorgelegte Änderungsantrag sieht stattdessen einen bis zum 31. Dezember 2015 befristeten Herstellerabschlag in Höhe von 16 Prozent für alle verschreibungspflichtigen Arzneimittel vor. In den noch knapp zwei Jahren bis zum Auslaufen dieses erhöhten Rabatts müssten allerdings Gesetzesänderungen für eine patientenorientierte Preisgestaltung bei Arzneimitteln vorgenommen werden. Zwangsrabatt und Preisstopp sind auch aus Sicht der Linken „Sparpolitik mit dem Rasenmäher und Mittel zweiter Wahl“. Pauschale Herstellerabschläge, die unabhängig vom Innovationspotenzial zu leisten sind, förderten keine gute Versorgungsqualität. Künftig müsse die Preisbildung für neue, patentschützte Arzneimittel konsequenter auf den patientenrelevanten Nutzen abgestellt werden – einen entsprechenden Antrag habe die Linke schon 2010 auf den Weg gebracht. Bei Generika soll anstelle der Herstellerabschläge, des Preismoratoriums und auch der Rabattverträge eine Erweiterung der Festbetragsregelung angestrebt werden.


Kirsten Sucker-Sket


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