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Disease-Management-Programme
G-BA erwartet Vorschläge
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sucht Ideen für neue strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme/DMP). Besonders medizinischen Dachverbänden und Gesellschaften, den Sachverständigen der medizinischen Wissenschaft und Praxis und den Spitzenverbänden der Selbsthilfe- und Patientenorganisationen soll Gelegenheit gegeben werden, Vorschläge zu unterbreiten, für welche Erkrankungen DMP entwickelt werden sollten.
Ziel der DMP ist, den sektorenübergreifenden Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung von chronisch kranken Patientinnen und Patienten zu verbessern. Im Jahr 2002 ging es mit den ersten DMP los. Sie wurden etabliert für Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Brustkrebs, Koronare Herzkrankheit (KHK) und Chronische obstruktive Atemwegserkrankungen (Asthma bronchiale und COPD). Für das DMP KHK wurde zudem das Modul Chronische Herzinsuffizienz entwickelt.
„Die strukturierten Behandlungsprogramme werden in dem vor einigen Wochen vorgelegten Koalitionsvertrag positiv erwähnt“, erläuterte Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied im G-BA und Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses. Bestehende DMP sollen weiterentwickelt und neue Programme aufgelegt werden. Das empfindet der G-BA als Rückenstärkung. Prompt wurde er mit seinem letzte Woche ergangenen Beschluss aktiv – das Verfahren zur Einreichung von Vorschläge ist nunmehr eröffnet.
Seitens der Koalitionäre seien bereits Depressionen und chronischer Rückenschmerz als Themen für neue DMP genannt worden. Klakow-Franck geht davon aus, dass diese Vorschläge auch von den Fachgesellschaften und Patientenorganisationen aufgegriffen werden. Darüber hinaus liege ein Antrag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zu rheumatoider Arthritis vor. „Nach Sichtung aller Themenvorschläge werden wir entscheiden, für welche Erkrankungen prioritär neue DMP entwickelt werden“, so Klakow-Franck.
Bei der Auswahl von Erkrankungen für DMP müssen einige Kriterien berücksichtigt werden: Die Zahl der von der Krankheit betroffenen Versicherten, die Möglichkeiten zur Verbesserung der Qualität der Versorgung, die Verfügbarkeit von evidenzbasierten Leitlinien, der sektorenübergreifende Behandlungsbedarf, die Beeinflussbarkeit des Krankheitsverlaufs durch Eigeninitiative des Versicherten sowie ein hoher finanzieller Aufwand der Behandlung.
Anhand dieser Kriterien und den mit den bisherigen DMP gewonnenen Erfahrungen hat der G-BA einen Fragenkatalog entwickelt, der als Grundlage für die Auswahl festzulegender Krankheiten dient. Die Vorschläge müssen anhand des Kataloges begründet und möglichst in elektronischer Form an den G-BA übermittelt werden. Der Fragenkatalog sowie weitere Erläuterungen können auf der Webseite des G-BA abgerufen werden. Sobald der Beschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, läuft eine achtwöchige Frist.
Berlin - 25.02.2014, 12:02 Uhr