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Ein Fall für das BVerfG?
VdK will schnelle Pflege-Reform erzwingen
Der Sozialverband VdK will eine schnelle Reform des Pflegesystems vor dem Bundesverfassungsgericht erzwingen. Karlsruhe soll über zehn Musterklagen gegen die „grundrechtswidrigen Zustände“ in der Pflege entscheiden. Vertreter der Großen Koalition reagieren gelassen auf diesen Plan. „Ich rechne fest damit, dass die Klagen abgewiesen werden“, sagte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach. Er bezeichnete den Vorstoß als „Fehlgriff“ und wies darauf hin, dass die Große Koalition bereits an einem Gesetz zur Pflegereform arbeite.
Der Verband mit 1,7 Millionen Mitgliedern will „gesetzgeberisches Unterlassen“ rügen: 20 Jahre nach Einführung der Pflegeversicherung solle die Politik grundlegende Reformen nicht nur ankündigen, sondern auch umsetzen. Bislang seien Gesetzesänderungen nur immer weiter hinausgeschoben worden. Ziel der Klage sei es, dass Menschen in Deutschland künftig „in Würde altern“ könnten, sagte Mascher der Zeitung. Laut einer Sprecherin ist die Klageschrift aber noch nicht verfasst, auch die benötigten Kläger seien noch nicht gefunden. Der VdK plant, Karlsruhe im Sommer anzurufen.
Die Opposition im Bundestag unterstützte die Forderungen und kritisierte die Bundesregierung: „Aus groß angekündigten Reformen wurden immer wieder nur kleine Nachbesserungen am bestehenden System. Grundlegende Missstände, wie die mangelnde Versorgung Demenzkranker, blieben bestehen“, teilte die Grünen-Pflegeexpertin Elisabeth Scharfenberg mit. Für die pflegepolitische Sprecherin der Linken, Pia Zimmermann, ist die Klageankündigung als „Zeichen des vehementen Protests gegen die politische Lethargie im Bereich Pflege zu verstehen“.
Üblicherweise wird in Karlsruhe gegen ein bestehendes Gesetz geklagt – in diesem Fall soll nun ein neues, grundrechtsschützendes Gesetz eingeklagt werden, wie es hieß. Zu den Erfolgsaussichten äußerte sich der Paritätische Gesamtverband, in dem auch der VdK organisiert ist, zurückhaltend: „Ob nun das juristische Verfahren über das Bundesverfassungsgericht zielführend sein wird, das bleibt abzuwarten, da kann man skeptisch sein“, sagte der Vorsitzende Rolf Rosenbrock in Berlin. Grundsätzlich unterstütze der Verband die Klagen aber.
Der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), wies die Vorwürfe indes zurück. „Dem Eindruck, den der VdK vermittelt, dass wir es in Deutschland flächendeckend mit ‚grundrechtswidrigen Zuständen‘ in der Pflege zu tun haben, widerspreche ich energisch“, sagte der CDU-Politiker der „Passauer Neuen Presse“. „Sowohl in den Familien als auch in den professionellen Einrichtungen wird sich mit viel menschlicher und fachlicher Kompetenz und mit einer guten Betreuung aufopferungsvoll für die Pflegebedürftigen eingesetzt.“
Berlin - 25.04.2014, 15:05 Uhr