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Zulassung erloschen
Buscopan®-Zäpfchen ab 1. Januar 2015 außer Handel
Ab dem 1. Januar 2015 dürfen Buscopan 10 mg Suppositorien nicht mehr in der Apotheke abgegeben werden. Die Zulassung für das Butylscopolamin-haltige Präparat ist erloschen, ein entsprechender Rückruf ist schon erfolgt. Was ist der Hintergrund?
Das Parasympatholytikum Butylscopolamin in Dragee-Form ist zugelassen bei krampfartigen Schmerzen im Magen-Darm-Trakt und bei Reizdarmsyndrom. Auf Nachfrage erklärte Boehringer Ingelheim, dass die in klinischen Studien mit der oralen Darreichungsform nachgewiesene Wirksamkeit vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht als repräsentativ für Zäpfchen als alternative Arzneiform akzeptiert worden ist. Demnach müssen zum Wirksamkeitsnachweis eigene Studien mit Suppositorien vorgelegt werden. Ob das geschehen wird und wann, ist offen. Boehringer verweist auf die Alternative in Dragee-Form für Erwachsene und Kinder ab 6 Jahren. Butylscopolamin/Paracetamol-haltige Kombinationspräparate stehen als Buscopan®Plus in Dragee- (10mg/500mg) und auch in Zäpfchenform (10mg/800mg) für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren zur Verfügung. Indiziert sind sie bei krampfartigen Schmerzen in Zusammenhang mit Erkrankungen des Magens und des Darms, krampfartigen Schmerzen und Funktionsstörungen im Bereich der Gallenwege, der ableitenden Harnwege sowie der weiblichen Geschlechtsorgane (z. B. Dysmenorrhö).
23.12.2014, 14:00 Uhr