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Antikorruptionsgesetz
Strafe für Korruption bleibt außer Sichtweite
Eigentlich sollte das geplante Antikorruptionsgesetz demnächst in Kraft treten, doch hängt es derzeit im Rechtsausschuss des Bundestags fest. Grund sind weiterhin Bedenken, die geplanten Regelungen seien zu ungenau. SPD und Grüne zeigen sich gegenüber DAZ.online überrascht von den Verzögerungen.
Die große Koalition hat sich vorgenommen, unzulässige Einflussnahme im Gesundheitssektor strafbar zu machen. Doch das geplante Gesetz kommt nicht so recht voran: Vor zwei Monaten hieß es noch, das Gesetz solle Mitte dieses Monats verabschiedet werden. Derzeit ist der weitere Fahrplan offen.
Anfang Dezember hatte der Rechtsausschuss des Bundestags Juristen und Standesvertreter geladen, um Stellung zu nehmen. „Experten befürworten Gesetz gegen Korruption“ titelte der Bundestag anschließend, auch wenn es noch viele Einwände im Detail gebe. Kurz vor Zieleinlauf wurden nochmals grundlegende Fragen aufgeworfen. Eigentlich war für Mittwoch eine weitere Abstimmung im Rechtsausschuss angemeldet. Stattdessen lud die CDU/CSU-Fraktion Vertreter der Standes- und Industrieverbände zu einem Fachgespräch.
Korruption oder Kooperation?
Wenn wie geplant bis zu dreijährige Haftstrafen drohen, sollten die zugrunde liegenden Regelungen natürlich möglichst klar geregelt sein, um allzu unterschiedliche Auslegungen durch die Gerichte zu vermeiden. Der Gesetzesentwurf der großen Koalition sieht bisher vor, dass Ärzte oder Apotheker ihre „berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ nicht verletzen dürfen. Auch wenn derartige Verweise aufs Berufsrecht auch im Strafbereich nicht unüblich seien, wäre dies zu unbestimmt, kritisieren nicht nur die ADBA, sondern auch viele andere Experten. Weil die standesrechtlichen Regeln von den zuständigen Kammern geregelt werden, könnte die Strafbarkeit eines Verhaltens am Ende von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gesehen werden.
Die Union wolle Korruption bekämpfen, aber gewünschte Kooperationen nicht behindern, erklärte CDU-Bundestagsabgeordnete Jan-Marco Luczak schon nach der Anhörung im Dezember – daher brauche es eine klare Abgrenzung. Er ist als Berichterstatter für den Gesetzesentwurf zuständig. Luczak hatte ins Spiel gebracht, den Verweis auf die berufsrechtlichen Pflichten vielleicht besser ganz zu streichen. Übrig bliebe dann die Bestrafung derjenigen, die gegen Gegenleistung und auf „unlautere Weise“ Arznei- oder Hilfsmittel verschreiben oder abgeben, oder einen Vorteil dadurch erzielen, dass sie einem Dritten Patienten überweisen oder Untersuchungsmaterial zuführen. Hierdurch könnten zwar „minimale Strafbarkeitslücken“ entstehen, doch angesichts von verfassungsrechtlichen Bedenken sollten diese vielleicht in Kauf genommen werden.
Langer Vorlauf, unklare Termine
Hatte die große Koalition den Gesetzesentwurf mit zu heißer Nadel gestrickt? Auf Nachfrage hieß es aus Unionskreisen, dass es bisher weder einen konkreten Zeitplan gegeben habe, noch dass ein solcher inzwischen existiere. Von Verzögerungen will man hier daher nicht sprechen. Es gebe derzeit Gespräche, doch zu Details oder zum Fachgespräch von Mittwoch wollte man sich nicht äußern. Ziel sei es, im ersten Quartal 2016 das Gesetzesvorhaben abzuschließen.
SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach erklärte auf Nachfrage von DAZ.online, dass er von der Verzögerung überrascht sei und die Gründe, die dazu geführt haben, nicht nachvollziehen könne. Auch von Seiten der Grünen gibt es Kritik: „Angesichts des langen Vorlaufes und dessen, dass der Gesetzentwurf seit langem vorliegt, ist mir unverständlich, dass es erneut zu Bedenken und Verzögerungen durch die CDU kommt“, sagt Maria Klein-Schmeink gegenüber DAZ.online. Aufgrund der derzeit fehlenden Rechtsgrundlage bestünde ihrer Meinung weiterhin dringender Regelungsbedarf, um Korruption im Gesundheitswesen bestrafen zu können.
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