- DAZ.online
- News
- Politik
- Entweder so oder gar ...
Der umstrittene Entwurf des geplanten Anti-Korruptionsgesetzes soll am Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Gesundheitsexperten der SPD kritisieren, der geplante Kompromiss würde in letzter Konsequenz Patienten benachteiligen und Krankenkassen und Pharmaindustrie zu einem besseren Schutz vor Korruption verhelfen. Derweil schloss sich Maria Michalk, gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, dem Kompromiss der Rechtspolitiker an.
Die Änderungen am Kabinettsentwurf für das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen, die in vergangenen zwei Wochen bekannt wurden, sind jetzt in einen Antrag der Koalitionsfraktionen eingeflossen. Es bleibt dabei: Der Bezug auf berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit soll gestrichen werden. Apotheker sollen wie von den Rechtspolitikern geplant weitgehend außen vor bleiben: Der Bezug von Arznei- oder Hilfsmitteln oder von Medizinprodukten fällt nur dann potenziell in die neuen Straftatbestände der Bestechung und der Bestechlichkeit, wenn diese Arzneimittel „jeweils zur unmittelbaren Anwendung durch den Heilberufsangehörigen oder einen seiner Berufshelfer bestimmt sind“. Die Abgabe entfällt sogar ganz als Kriterium.
Zuletzt hatten Gesundheitspolitiker der SPD diese Neuerungen – insbesondere den Wegfall der Tatbestandsalternative, die sich auf die Berufspflichten bezieht – scharf kritisiert. So bemängelte Edgar Franke, der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses gegenüber DAZ.online, dass das Schutzgut Patientenschutz in das Gesetz gehöre. Karl Lauterbach erklärte der „Süddeutschen Zeitung“, Ärzte könnten infolge der Änderungen künftig nicht strafrechtlich belangt werden, wenn sie einen Patienten aus wirtschaftlichem Interesse falsch behandeln. Nach Lauterbachs Worten sind Fälle denkbar, in denen Ärzte bewusst ein schlechteres Arzneimittel verschreiben, weil sie im Gegenzug Geld des Pharmaunternehmens erhalten. Ein solches Vorgehen könne zu massiven Nachteilen und im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Schäden der Patienten führen und müsse daher auch geahndet werden können.
Luczak: Gesetzeszweck bleibt unverändert
Letzteres hat der Berichterstatter für das Gesetzgebungsverfahren im Rechtsausschuss am Freitag, Jan-Marco Luczak, als „unzutreffend“ zurückgewiesen. „Ich bedauere, dass Herr Lauterbach als Nicht-Jurist sich nicht bei seinen Kollegen über die rechtlichen Hintergründe informiert hat. Die von ihm genannten Fälle würden selbstverständlich künftig vom Gesetz erfasst. „Wenn ein Arzt bewusst ein schlechteres Medikament verschreibt, weil er dafür einen persönlichen Vorteil erhält, dann ist das künftig glasklar als Korruption strafbar“.
Der Zweck des Gesetzes, der den fairen Wettbewerb sowie das Vertrauen der Patienten schützt, werde nicht geändert, so Luczak. Die Streichung des Verweises auf das Berufsrecht sei aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken notwendig gewesen und führe nicht zu Strafbarkeitslücken. Zudem weist Luczak darauf hin, dass die geplanten Änderungen am Gesetzentwurf mit den SPD-Rechtspolitikern, dem SPD-geführten Justizministerium und dem Gesundheitsministerium abgestimmt seien.
Michalk unterstützt Kompromiss
Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Maria Michalk, kann mit der Kritik ihrer SPD-Kollegen nichts anfangen. Auf der Jahrestagung des Verbands Zytostatika herstellender Apotheken (VZ) am Freitag sagte sie, als Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit ihrer Fraktion trage sie diesen Kompromiss. Er werde kommen – anderenfalls gebe es gar kein Gesetz. Auf jeden Fall sei dieser Kompromiss besser als das, was zuvor aus dem Haus von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gekommen sei.
Michalks Kollege von der SPD wiederholte am Freitag gegenüber DAZ.online seine Kritik: Es gäbe vielfältige Fallkonstellationen, die durch eine wettbewerbsrechtliche Regelung nicht abgedeckt wären. „Wenn man den Patientenschutz nicht als Kriterium aufnimmt, werden viele Fälle nicht geregelt“, sagt der promovierte Jurist Franke und stimmt damit seinem Parteikollegen Lauterbach zu. Für ihn sei er der Gesundheitsschutz Anlass für das geplante Gesetz gewesen, während nun in erster Linie der Wettbewerb geschützt wird - und nur indirekt der Patient.
Straffrei im Bereich individualisierter Medizin?
Der reine Verweis auf Wettbewerbsverstöße erfasse nicht nur Monopolsituationen nicht, sondern auch den Bereich von Orphan Drugs oder individualisierter Medizin. Während CDU-Rechtspolitiker Luczak anführte, das Kriterium „Wettbewerbsverstoß“ würde breit ausgelegt, befürchtet Franke für die zukünftige Auslegungspraxis durch Gerichte das Gegenteil. „Es muss einen Tatbestand geben, der möglichst gerecht alle Fallkonstellationen erfasst“, sagt er und setzt auf Gespräche Anfang kommender Woche mit den rechtspolitischen Kollegen.
Der Gesetzentwurf soll, so er am kommenden Mittwoch im federführenden Rechtausschuss abgesegnet wird, schon am Donnerstag im Parlament beraten werden. Noch steht er allerdings nicht offiziell auf der Tagesordnung. Ob die SPD-Abgeordneten im mitberatenden Gesundheitsausschuss den Rechtspolitikern tatsächlich einen Strich durch die Rechnung machen werden und die Entscheidung noch hinauszögern können, ist abzuwarten. Dass es am Ende gar kein Gesetz gibt, wäre sicher eine schlechte Lösung.
Update: Das Statement von Edgar Franke wurde noch ergänzt.
1 Kommentar
Sind wirtschaftliche Sanktionen nicht auch Korruptionsgefährdet?
von shorafix am 09.04.2016 um 14:41 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.