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Bestechung im Gesundheitswesen
CDU verkündet Kompromiss beim Antikorruptionsgesetz
Union und SPD gelang beim geplanten Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen laut CDU-Rechtspolitiker Luczak eine Einigung: Der umstrittene Verweis auf die berufsrechtlichen Pflichten wird gestrichen. Das Gesetz könnte noch im April beraten und verabschiedet werden.
Nach Verzögerungen beim geplanten Antikorruptionsgesetz einigten sich die Rechtspolitiker der CDU, CSU und SPD in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss, so das Büro des CDU-Rechtspolitikers Jan-Marco Luczak am Mittwoch. Der Verweis auf berufsrechtliche Pflichten, der nach einer Experten-Anhörung unter Kritik geraten war, würde gestrichen. Grund für die verschobene Einführung des Gesetzes waren Zweifel, ob der Passus verfassungskonform und bestimmt genug sei. „Mit dem Gesetzentwurf schließen wir endlich eine Strafbarkeitslücke, um künftig Korruption im Gesundheitswesen konsequent zu bekämpfen“, erklärt Luczak.
Die rechts- und gesundheitspolitischen Sprecher der SPD gaben bisher noch keine Stellungnahme ab. Der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner hatte sich für den Verweis auf die „berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit“ eingesetzt, da ansonsten nur Wettbewerbsverstöße geahndet werden könnten. „Das fanden wir von SPD-Seite einleuchtend – zum Beispiel für den Bereich nicht-indizierter Medikamente, wo es keinen Wettbewerb gibt“, sagte er im Januar gegenüber DAZ.online – und zeigte sich gleichzeitig offen, diesen Punkt nochmals zu überdenken.
Rechtsunsicherheit soll vermieden werden
Durch den Verweis auf die berufsrechtlichen Pflichten wären landesspezifische Unterschiede bei der Strafbarkeit möglich gewesen. „Ein solcher Flickenteppich hätte zu Rechtsunsicherheit geführt, das wollte ich unbedingt vermeiden“, sagt Luczak nun. „Diese verfassungsrechtlichen Zweifel haben wir als Gesetzgeber ernst genommen und daher die zweite Tatbestandsalternative gestrichen.“
Gleichzeitig führt die Änderung nach Ansicht des CDU-Politikers nicht zu Strafbarkeitslücken. „In der Praxis werden Korruptionsfälle fast ausnahmslos von der ersten Tatbestandsalternative zum Schutz des lauteren Wettbewerbs erfasst“, so Luczak. Außerdem sei der Begriff des „Wettbewerbs“ weit auszulegen, wie jetzt in der Beschlussempfehlung des Ausschusses klargestellt würde. „Auch ein Monopolist kann sich daher strafbar machen, wenn er durch korruptes Verhalten den Marktzutritt von Wettbewerbern verhindern will“, sagt Luczak. In anderen Konstellationen liege in aller Regel eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung, Betrug oder Untreue vor. „Bereits jetzt gilt, dass etwa die Verschreibung eines nicht medizinisch indizierten Medikaments als Körperverletzung bestraft werden kann.“
Staatsanwälte könnten schon bald ermitteln
Es würde zukünftig nicht nur auf Strafantrag hin ermittelt, da die Korruption im Gesundheitswesen als Offizialdelikt ausgestaltet werden soll – so dass die Staatsanwaltschaften die Taten von Amts wegen verfolgen. Sie könnten schon bald ihre Arbeit aufnehmen, denn der geänderte Gesetzentwurf soll laut Luczak noch im April im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Nach der bisher nur mündlich erfolgten Absprache stünde als nächstes an, dass das Bundesjustizministerium einen Entwurf für den überarbeiteten Gesetzestext sowie die zugehörige Begründung verfasst, so das Büro von Luczak. Bereits in der nächsten Sitzungswoche, die am 11. April beginnt, könne der Rechtsausschuss seine Beratungen fortsetzen.
„Insgesamt haben wir damit unser Ziel erreicht und korruptes Verhalten im Gesundheitsbereich umfassend unter Strafe gestellt“, so Luczak. „Niemand soll eine bestimmte Behandlung nur deswegen verschrieben bekommen, weil ein Arzt davon Vorteile hat.“
Update 23.03.2016, 13:45: Ergänzung um die Aussagen zum Ablauf der Einigung und den nächsten Schritten aus dem Büro vom CDU-Rechtspolitiker Luczak.
3 Kommentare
Können bald anfangen
von Frank Ebert am 23.03.2016 um 13:24 Uhr
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AW: Herzlichen Glückwunsch!
von Rainer Ullrich am 23.03.2016 um 14:59 Uhr
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