AOK Bayern

Antikorruptionsgesetz soll auch Pflegebetrug erfassen

Stuttgart - 27.04.2016, 16:05 Uhr

Die AOK Bayern will mit neuen Strafrechtsparagraphen gegen betrügerische Abrechnungen in der Altenpflege vorgehen. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)

Die AOK Bayern will mit neuen Strafrechtsparagraphen gegen betrügerische Abrechnungen in der Altenpflege vorgehen. (Foto: Robert Kneschke / Fotolia)


Angesichts des Betrugsskandal bei ungerechtfertigten Pflege-Abrechnungen will die AOK Bayern das bereits vom Bundestag verabschiedete Antikorruptionsgesetz ändern. Die Krankenkasse will außerdem zentral Daten zu betrügerisch tätigen Personen speichern.

Der in der vergangenen Woche aufgedeckte Abrechnungsbetrug in der Pflege soll nach Ansicht der AOK Bayern zu Änderungen im Strafrecht führen. Die Krankenkasse fordert dazu auf, das Antikorruptionsgesetz um Straftatbestände zu erweitern, um derartige Betrugsfälle schärfer bestrafen zu können. Auch wenn das Gesetz bereits vom Bundestag beschlossen wurde, sieht es noch Änderungsmöglichkeiten, da es erst noch vom Bundesrat besprochen werden müsse. Laut der Krankenkasse wäre der Pflegebereich vom Antikorruptionsbereich noch nicht ausreichend erfasst.

„Effektive Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten sind keine Absage an das Vertrauen in die Pflege, sondern deren Voraussetzung“, so Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Unabdingbar sei es nach Ansicht von Platzer, dass den Landesverbänden der Pflegekassen künftig polizeiliche Führungszeugnisse der leitenden Pflegefachkraft und ihrer Stellvertretung vorzulegen sind. Er spricht sich auch für eine verpflichtende Vorlage der Qualifikationsnachweise für das eingesetzte Personal sein, bislang genüge eine Erklärung der Pflegeeinrichtung. Außerdem solle ein bundesweites Register erstellt werden, in dem der Entzug von Zulassungen wegen Abrechnungsbetrug und ordnungsrechtliche Betriebsuntersagungen personenbezogen gespeichert werden.

Mangelnder Datenzugang erschwert Ermittlungen

Ein grundlegendes Problem bei den aufgetretenen Betrugsfällen in der ambulanten Pflege war, dass der Medizinische Dienst der Krankenkassen bisher keine unangemeldeten Kontrollen durchführen kann, was gesetzlich geändert werden soll. Die AOK Bayern spricht sich dafür aus, für die Prüfung der Leistungen und Abrechnungen die datenschutzrechtliche Trennung zwischen Erhebungs- und Nutzungsbefugnissen von Daten zu beseitigen. „Fragmentiertes Wissen, bürokratische Prozeduren und künstliche Engpässe reduzieren das Entdeckungsrisiko und erschweren den Ermittlungsaufwand“, sagte Platzer. Auch sollten die Versicherten zukünftig genauer befragt werden. „Diese Forderungen sind im Übrigen nicht neu und werden wie die Hinweise auf kriminelle Energie im Pflegebereich in den Fehlverhaltensberichten der Kassen seit Jahren wiederholt.“

Nur wenn die schwarzen Schafe ausfindig gemacht würden, könne das Vertrauen in das Engagement der Pflegekräfte und die Qualität ihrer Leistungen geschützt werden, so Platzer. „Von unseren Vorschlägen würden vor allem seriöse Pflegedienste und Pflegekräfte profitieren.“

Reagierte die Bundesregierung zu spät?

Der Pflegebericht war am heutigen Mittwoch auch Thema der aktuellen Fragestunde des Bundestags. Der Bundesregierung wurde vorgehalten, dass sich schon seit 2012 die Probleme abzeichneten, was jedoch nicht ausreichend in frühere Gesetzgebungsprozesse mit aufgenommen worden sei. „Wir haben alle Hinweise, die wir zur Information hatten, auch in die Beratung mit aufgenommen“, sagte Staatssekretärin Ingrid Fischbach vom Bundesgesundheitsministerium. 

Auch der Gesundheitsausschuss beschäftigte sich heute mit dem Abrechnungsbetrug. Dort stelle Fischbach klar, dass noch nicht bestätigt werden könne, dass sich der Schaden im Milliardenbereich bewege. Außerdem warnte sie davor, eine ganze Branche in Verruf zu bringen, denn die weitaus meisten Pflegedienste arbeiteten redlich und auf einem guten Niveau.

Keine Bestätigung für Beteiligung von Apothekern

Nach Medienberichten soll im internen Bericht des Bundeskriminalamts auch erwähnt sein, dass Ärzte und Apotheker bei den betrügerischen Abrechnungen beteiligt sein sollen. Bestätigungen gibt es hierfür jedoch noch nicht. „Wir verfolgen das Thema sehr aufmerksam“, sagt ein Sprecher der ABDA gegenüber DAZ.online. Auch angefragte Staatsanwaltschaften und Krankenkassen wissen nichts über eine Beteiligung von Apothekern zu berichten.


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.