Trotz anhaltender Kritik

Bundestag verabschiedet Anti-Korruptionsgesetz

Berlin - 14.04.2016, 18:00 Uhr

Es ist vollbracht: Das Anti-Korruptionsgesetz ist beschlossen. Es kann damit in Kürze in Kraft treten. (Foto: Thomas Trutschel)

Es ist vollbracht: Das Anti-Korruptionsgesetz ist beschlossen. Es kann damit in Kürze in Kraft treten. (Foto: Thomas Trutschel)


Nach umstrittenen kurzfristigen Änderungen hat der Bundestag am Donnerstag Korruption im Gesundheitswesen unter Strafe gestellt. Die Abgabe und weitgehend auch der Bezug von Arzneimitteln werden nicht erfasst, was von Teilen der SPD sowie den Grünen und Linken kritisiert wurde.

Mit den Stimmen der Großen Koalition und gegen die Stimmen der Linken-Fraktion hat der Bundestag heute das geplante Anti-Korruptionsgesetz verabschiedet, die Grünen enthielten sich. Im Bundesrat könnte das Gesetz schon am 22. April behandelt werden, zustimmungspflichtig ist es nicht. Das Gesetz wird am Tag nach der bald zu erwartenden Veröffentlichung in Kraft treten.

Heilberuflern wie Ärzten und Apothekern, die einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung fordern, sich versprechen lassen oder annehmen und einen anderen im Wettbewerb in unlauterer Weise bevorzugen, droht eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Haft. Dabei differenziert der Tatbestand allerdings noch weiter aus, sodass Apotheker – anders als im Kabinettsentwurf – nur in speziellen Konstellationen erfasst sind.

Umstrittene Alternativen

Die Kriterien, die vom Gesetz erfasst werden, waren bis zuletzt umstritten. Dies betrifft insbesondere die eigentlich geplante Tatbestandsalternative, die neben Wettbewerbsverstößen auch die Verletzung der Pflicht zur heilberuflichen Unabhängigkeit beeinhalten sollte. Diese war nach einer Expertenanhörung als zu unspezifisch und problematisch kritisiert worden, da sie sich auf das unterschiedliche Kammerrecht bezogen hätte.

In der Debatte erklärte der zuständige Berichterstatter der Unionsfraktion, Jan-Marco Luczak, dass geprüft wurde, was sich ändern würde, wenn dieser Passus gestrichen würde. „Es würde nichts passieren“, sagte er im Plenum, „der Schutz des Vertrauens der Patienten ist nach wie vor allumfänglich gewährleistet“. 

Bleiben doch Lücken im Gesetz?

Doch er widersprach sich gleich anschließend, als er darauf abhob, dass „fast ausnahmslos“ alle Tatbestände erfasst seien – auch Luczak sieht also noch Lücken. Laut Opposition sind diese erheblich: „Der Referentenentwurf aus dem vergangenen Jahr war bedeutend besser“, sagte Renate Künast von den Grünen, Vorsitzende des Rechtsausschusses. „Es geht um das Vertrauen in die Ärzteschaft – das wollen sie nicht so richtig angehen, wenn sie nicht das Kammerrecht mitnehmen“, so Künast.

Laut Kathrin Vogler, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken, ist ein Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen anlässlich der „Milliarden-Verschwendung“ überfällig. „Der Gesetzentwurf der Koalition allerdings leidet unter einem Geburtsfehler“, sagte sie – da er im Wirtschaftsstrafrecht angesiedelt sei. „Dies hat dem Gesetz seinen wesentlichen Sinn genommen, nämlich den Schutz des Vertrauens“, so Vogler.

Sie hätte sich eine Regelung analog zu den beamtenrechtlichen Regelungen gewünscht und wies darauf hin, dass SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach noch vor wenigen Tagen bezweifelte, dass sich die Verabschiedung des Gesetzes überhaupt lohne – er konnte nur eine kleine Änderung durchsetzen. Auch forderte sie einen umfassenden Schutz von Hinweisgebern sowie Transparenzregister wie in den USA.

Tiger mit Zähnen

„Es ist kein zahnloser Tiger, der uns vorliegt“, verteidigte hingegen der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD) das Gesetz. Angesichts des langen Widerstands gegen die Strafbewehrung von Korruption im Gesundheitswesen sieht er die Verabschiedung als Erfolg. Gleichzeitig merkte Franke kritisch an, dass einige Fallkonstellationen beispielsweise bei neuen Arzneimitteln nicht erfasst seien.

Er sprach außerdem die zweite wichtige Änderung an, die insbesondere Apotheker betrifft – welche er als „nicht ganz unproblematisch“ bezeichnete: Das Gesetz erfasst nach den neuesten Änderungen die Verschreibung oder die Zuweisung von Patienten, nicht aber die Abgabe und den Bezug von Arzneimitteln, die nicht unmittelbar durch den Heilberufler angewandt werden.

Auch Renate Künast merkte dies kritisch an: „Ich verstehe nicht, warum die Apotheker jetzt draußen sind“, sagte sie. Bei Rabattverträgen hätten auch Apotheker die Möglichkeit, jemand zu bevorzugen. Es sei „sehr schlecht“, dass die Große Koalition den Gesetzentwurf „entkernt“ hätte.   


Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


Diesen Artikel teilen:


3 Kommentare

Künast

von Dr. radman am 15.04.2016 um 8:51 Uhr

Sehr geehrte Frau Künast,

Der Apotheker hat keineswegs die Möglichkeit jemanden zu bevorzugen.

Die Rabatte, die der kranken Kassen gewährt werden, sind geheim. Selbst wenn mehrere Rabattverträge für ein Artikel existieren, wissen wir nicht, welche Hersteller hat den meisten Rabatt gewährt.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Ich lade auch Frau Künast gerne(?) mal ein ...

von Kerstin Kemmritz am 14.04.2016 um 18:40 Uhr

um ihr zu erklären wie Apotheke und Rabattverträge funktionieren und was eine Nullretaxation ist, weil z.B. die Begründung bei pharmazeutischen Bedenken nicht von den krankenKassenmitarbeitern anerkannt wird. Aber Wunder kann ich natürlich auch nicht vollbringen...

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Frau Künast...

von Rolf Lachenmaier am 14.04.2016 um 18:09 Uhr

Zitat: Auch Renate Künast merkte dies kritisch an: „Ich verstehe nicht, warum die Apotheker jetzt draußen sind“, sagte sie. Bei Rabattverträgen hätten auch Apotheker die Möglichkeit, jemand zu bevorzugen."

Ganz genau gerade da nicht! Wenn Sie es nicht verstanden haben, Frau Künast, dann lassen Sie es sich erklären...
Gibt man als Berufspolitiker sein Hirn an der Garderobe ab?!

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.