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Erfolg für den Hamburger Apothekerverein bei der Sondennahrung
Der Liefervertrag der Hamburger Apotheken für Spezial- und Sondennahrung mit der AOK Rheinland/Hamburg gilt weiterhin. Die AOK hatte den Vertrag für nichtig erklärt, die Apotheker hatten daraufhin geklagt. Jetzt hat man sich auf einen Vergleich geeinigt.
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