Kassenfinanzierung

Bayern will mehr Geld für seine Krankenkassen

Berlin - 23.06.2016, 16:00 Uhr

Neu berechnen: Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (2. von links) fordert mit den Professoren Gregor Thüsing, Eberhard Wille und Volker Ulrich mehr Gerechtigkeit bei der Kassenfinanzierung. (Foto: STMGP)

Neu berechnen: Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (2. von links) fordert mit den Professoren Gregor Thüsing, Eberhard Wille und Volker Ulrich mehr Gerechtigkeit bei der Kassenfinanzierung. (Foto: STMGP)


Bayern fühlt sich benachteiligt. Melanie Huml, Gesundheitsministerin des Freistaates, will für die in ihrem Land tätigen, regionalen Krankenkassen mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds. Aus ihrer Sicht profitieren insbesondere AOKs in den östlichen Bundesländern zu sehr vom derzeitigen Finanzierungsmechanismus. Aus Sicht der AOK hat diese Argumentation gleich mehrere Denkfehler.

Wie funktioniert der Morbi-RSA?

Seit Jahren beschwert sich Bayern über Ungerechtigkeiten bei der Krankenkassenfinanzierung. Im Kern geht es darum, wie die Gelder aus dem Gesundheitsfonds an die einzelnen Kassen verteilt werden. Der sehr komplizierte Verteilungsmechanismus nennt sich morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA). Der wurde entworfen, damit Kassen mit älteren und kränkeren Versicherten, die somit auch höhere Ausgaben haben, im Wettbewerb mit Kassen bestehen können, die viele junge und gesunde Versicherte haben.

Deswegen hängt die Höhe der Ausschüttungen aus dem Fonds unter anderem vom Alter und Krankheitsstand der Versicherten ab. Für einen älteren Patienten mit chronischen Krankheiten erhält eine Krankenkasse zusätzlich zu einer Grundpauschale diverse Zuschüsse aus dem Fonds. Gleichzeitig muss die gleiche Kasse aber Abschläge an der Grundpauschale für einen jungen, gesunden Versicherten hinnehmen.

Bayern beschwert sich nun darüber, dass regional tätige Krankenkassen in wirtschaftlich gut aufgestellten Regionen durch diesen Mechanismus ins Hintertreffen geraten. Konkret geht es um die sogenannte Deckungsquote, also um das Verhältnis von aus dem Fonds eingegangener Zahlungen und den Leistungsausgaben der Kassen. In dem am heutigen Donnerstag in Berlin vorgestellten Gutachten ist davon die Rede, dass die bayerischen Krankenkassen in den vergangenen Jahren stetig unterdeckt waren, also mehr ausgeben mussten, als sie eingenommen haben. Zwischen 2009 und 2014 seien den regionalen Kassen im Freistaat mehr als eine Milliarde Euro durch die Lappen gegangen.

Warum bekommen die Kassen unterschiedlich viel Geld?

Aber warum kommt es zu diesen Verwerfungen? Das bayerische Gesundheitsministerium argumentiert, dass im Morbi-RSA viele „exogene“, also äußere Faktoren, auf die die Kassen keinen Einfluss haben, nicht berücksichtigt würden. Dabei geht es etwa um Dienstleistungspreise, Miet- und Baupreise oder die in regionalen Verhandlungen vereinbarten Vergütungen von Leistungserbringern. Dem Gutachten zufolge müssen die bayerischen Kassen in all diesen Bereichen mehr ausgeben als Kassen in den neuen Bundesländern.

Bei der Vorstellung des Gutachtens wünschte sich Huml daher, dass „endlich ein fairer Wettbewerb zwischen den Kassen“ beginne. „Diese regionalen Unwuchten aus dem Gesundheitsfonds im System sind nicht länger hinnehmbar. Das gefährdet den Bestand und die Entwicklung unserer Versorgungsinfrastruktur. Deshalb werde ich mich energisch dafür einsetzen, dass endlich die Benachteiligung Bayerns ein Ende hat“, sagte die Ministerin. Die Ungleichbehandlung wiege außerdem gleich doppelt so schwer, weil bayerische Beitragszahler aufgrund hoher Löhne auch deutlich mehr in den Gesundheitsfonds einzahlten als Versicherte in anderen Ländern.

Die Gesundheitsministerin wies zudem darauf hin, dass im Westen tätige regionale Kassen in den vergangenen Jahren deutlich höhere Zusatzbeiträge erheben mussten als Kassen in den neuen Bundesländern. In der Tat konnten beispielsweise die AOK Plus in Sachsen und Thüringen und die AOK Sachsen-Anhalt mit sehr niedrigen Zusatzbeiträgen auftrumpfen und im Wettbewerb so viele Versicherte gewinnen. Huml kommentierte: „So können sich insbesondere alle Allgemeinen Ortskrankenkassen in den neuen Bundesländern unterdurchschnittliche Zusatzbeiträge leisten. Das ist nicht allein durch Haushaltsdisziplin und Effizienz zu erklären, sondern beruht vielmehr auch auf Fehlern im System des Morbi-RSA.“

Warum will die AOK keine Regionalkomponente?

Zur Lösung dieser Problematik fordern die Bayern seit Jahren eine regionale Berechnungskomponente im Morbi-RSA. „Die Einführung einer Regionalkomponente in den Morbi-RSA würde den Wettbewerb insbesondere dort stärken, wo er auch stattfinden soll, nämlich in den Regionen“, sagte Professor Volker Ulrich von der Universität Bayreuth, der an dem Gutachten mitwirkte.

Aus Sicht des AOK-Bundesverbandes enthält die Argumentation Bayerns gleich mehrere Denkfehler. Ein Sprecher wies gegenüber DAZ.online darauf hin, dass der Morbi-RSA auch heute schon regionale Besonderheiten berücksichtige. „Dort wo hoher Versorgungsbedarf ist, fließen auch mehr Zuweisungen.“ Aus Sicht der AOK würde eine weitere regionale Komponente wohl dazu führen, dass das Geld gerade in den falschen Regionen landet: „Will man wirklich regionale Unterschiede, die auf Überversorgung und Unwirtschaftlichkeit zurückzuführen sind, finanziell noch belohnen? Und auf welcher Detailebene soll eigentlich regionalisiert werden, auf Ebene der Bundesländer, Raumordnungstypen oder Kreise?“, sagte der AOK-Sprecher.

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hatte schon im vergangenen Jahr außerdem darauf aufmerksam gemacht, dass das Bundesverfassungsgericht sich mit der Gerechtigkeit des Morbi-RSA auseinander gesetzt hat. Das höchste deutsche Gericht hatte damals bekundet, dass der Länderfinanzausgleich nichts mit der Kassenfinanzierung zu tun habe. Es sei kein „bayerisches Geld“, das zur Versorgung nach Sachsen wandere. „Verfassungsrechtlich ist ein solcher Ausgleich unproblematisch, denn er dient dem Sozialausgleich zwischen einkommensstarken und einkommensschwachen Mitgliedern der GKV“, so die Richter damals.

Auch auf die verfassungsrechtlichen Bedanken hat das bayerische Gesundheitsministerium allerdings eine Antwort. Der extra für diese Frage engagierte Rechtswissenschaftler Professor Gregor Thüsing sagte bei der Vorstellung des Gutachtens, dass seit 2005 mehr Daten über die Ungleichbehandlung vorliegen würden und der Fall somit neu aufgerollt werden könnte. Außerdem habe das Gericht eine eventuelle Regionalkomponente damals nicht verboten, sondern sie nur als „nicht erforderlich“ eingestuft.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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