Irland

Arzneimittel-Drohne fliegt Abtreibungspille über die Grenze

Berlin - 27.06.2016, 13:45 Uhr

Abtreibungspille via Drohne: Frauenrechtsaktivistinnen haben eine Drohne mit Mifegyne bepackt und sie von Irland nach Nordirland über den Newry River geschickt. (Foto: Marc Godefroy)

Abtreibungspille via Drohne: Frauenrechtsaktivistinnen haben eine Drohne mit Mifegyne bepackt und sie von Irland nach Nordirland über den Newry River geschickt. (Foto: Marc Godefroy)


War der Drohnen-Flug überhaupt erlaubt?

Die Kombination Mifepriston-Misoprostol ist auch hierzulande Standard für die Abtreibung mit Medikamenten innerhalb der ersten neun Wochen der Schwangerschaft. Mifepriston ist ein Antigestagen, das bewirkt, dass der Embryo aus der Gebärmutter herausgelöst wird und innerhalb von maximal 48 Stunden stirbt. Wenn diese Zeit abgelaufen ist, muss die Frau zusätzlich ein Prostaglandin, zum Beispiel Misoprostol, einnehmen. Dieses erweicht den Muttermund und führt zur Abstoßung des toten Embryos. Beide Präparate dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht eingenommen werden und sind daher auch nicht mit einem Rezept in der Apotheke erhältlich.

Sowohl in Irland als auch in Nordirland könnten die Aktivisten allerdings gleich gegen eine ganze Reihe von Gesetzen verstoßen haben. Dabei sind natürlich die strengen Abtreibungsgesetze beider Länder zu nennen. „Women on Waves“ bezieht sich aber auf mehrere Menschenrechte, beispielsweise auf das Recht auf Gesundheit und das Recht auf lebenswichtige Medikamente. Zudem weist die Organisation darauf hin, dass beide versendeten Arzneimittel von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) seit 2005 als „unentbehrlich“ eingestuft sind.

Arzneimittel-Drohne ist auch schon über die Oder geflogen

Fraglich ist auch, ob der Arzneimittel-Export via Drohne erlaubt ist. Was das Rezept betrifft, argumentieren die Aktivisten richtigerweise, dass ärztliche Verordnungen in Apotheken innerhalb der EU überall anerkannt werden müssen. In Großbritannien herrschen allerdings strenge Regulierungen zu Drohnen-Flügen. Die Geräte dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden, dürfen sich nicht aus dem Blickfeld der „steuernden“ Person entfernen und sich nur bis auf 50 Meter anderen Fahr- oder Flugzeugen nähern. Außerdem benötigt man eine Zulassung für jede Drohne. Alle diese Bedingungen seien bei dem Flug am Newry River allerdings erfüllt worden, so „Women on Waves“.

Die Frauenorganisation hat auch schon in Deutschland eine ähnliche Kampagne  unternommen. Neben Irland, Nordirland gibt es nämlich nur noch zwei andere europäische Staaten, in denen es ähnlich strenge Abtreibungsgesetze gibt: Polen und Nordirland. Im Sommer startete daher eine mit den gleichen Medikamenten bepackte Drohne in Frankfurt (Oder) und flog über den Grenzfluss Oder in die polnische Stadt Slubice.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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