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Apotheker Nolten: Zweifel an der Rechtsgrundlage
Gegen einen solchen Bescheid wendet sich nun Nolten mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Damit, so betont er, will er nicht gegen die Kammer an sich und schon gar nicht gegen seine Präsidentin Gabriele Regina Overwiening vorgehen. Er ist einfach überzeugt, dass die von der Landesregierung geschaffene neue Rechtsgrundlage, mit der hoheitliche Aufgaben wie die Bildung vom Land auf die Standesorganisation der Apotheker verlagert wird, nicht tauglich ist, um höhere Beiträge einziehen zu können. Diese Klage erhebe er als Privatmann, betont Nolten gegenüber DAZ.online – der Kammer selbst sei dies nicht möglich. Sie habe umsetzen müssen, was die Politik ihr vorgibt.
Die Klage stützt sich dabei auf Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach setze die Erhebung einer außersteuerlichen Belastung von Angehörigen einer Gruppe voraus, dass es eine sachgerechte Verknüpfung zwischen Belastung und Begünstigung gibt und das Aufkommen „gruppennützig“ verwendet wird. Doch ein solcher messbarer Vorteil sei für die Apothekeninhaber hier nicht feststellbar. Zudem: Die PTA-Ausbildung sei abschließend auf Bundesebene geregelt – für die Apothekerkammern seien dabei keine Mitwirkungsbefugnisse vorgesehen. Auch der Landesgesetzgeber habe nicht die Kompetenz, ihnen solche zuweisen.
Zwar könnten die Kammern freiwillig PTA-Schulen fördern – im Rahmen ihrer Aufgabe „die beruflichen Belange der Kammerangehörigen wahrzunehmen“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 7 HeilBerG). Diese Finanzierung sei aber nur in engen Grenzen und auf Grundlage einer jährlichen Entscheidung möglich, heißt es in der Klageschrift.
Warum bekommen Apotheker nicht, was Landwirte erhalten?
Nun heißt es, die Entscheidung der Gelsenkirchener Richter abzuwarten. Für Nolten hat seine Klage auch über Westfalen-Lippe hinaus Bedeutung. Andere Länder haben sich ebenfalls aus der Finanzierung der PTA-Ausbildung herausgezogen, beispielsweise Hessen. Das Vorbild NRW sollte andernorts keine Schule machen, meint Nolten. Nicht zuletzt verweist er zudem auf die Landwirtschaftskammer in NRW. Auch diese nehme Aufgaben im Landesinteresse wie die überbetriebliche Ausbildung von Auszubildenden und den Fachschulunterricht wahr. Dafür erhalte sie vom Land allerdings eine Verwaltungskostenerstattung. „Warum nicht wir?“, fragt Nolten.
2 Kommentare
Finanzierung mit Hindernissen
von Dr. Christoph Klotz am 28.06.2016 um 19:43 Uhr
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