Selbstverwaltung

BMG plant doch keine allzu strenge KBV-Aufsicht

Berlin - 01.07.2016, 14:15 Uhr

Abgeschwächt: Das Bundesgesundheitsministerium will nun doch keine strengen Aufsichten über KBV und GKV. (Foto: Sket)

Abgeschwächt: Das Bundesgesundheitsministerium will nun doch keine strengen Aufsichten über KBV und GKV. (Foto: Sket)


Eigentlich wollte das Bundesgesundheitsministerium die wichtigsten Selbstverwaltungsverbände unter eine strengere Aufsicht stellen. So sah es ein erstes Eckpunktepapier aus dem Ministerium vor. Nun rudert das BMG offenbar zurück. Das geht aus einem Referentenentwurf vor, der DAZ.online vorliegt. Darin verzichtet das BMG auf zahlreiche scharfe Kontrollmaßnahmen, die es ursprünglich angekündigt hatte.

BMG reagiert auf KBV-Skandale

Es waren strenge Vorgaben geplant: Vor etwa eineinhalb Monaten berichtete DAZ.online über ein Vorhaben des Gesundheitsministeriums (BMG), das sogenannte GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetz. Mit dem Gesetz reagierte das BMG offenbar insbesondere auf die wiederholten Skandale an der Spitze der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). In der KBV gab es offenbar illegale Immobiliengeschäfte, verborgene Vorstandsgehälter und eine seit Jahren ineffiziente Führungsstruktur.

Zur Erklärung: Im Gesundheitswesen unterliegen mehrere Spitzenorganisationen aufgrund ihrer wichtigen Aufgaben für die Versorgung einer Rechtsaufsicht. Der GKV-Spitzenverband, die KBV, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) sowie der Medizinische Dienst des GKV-Spitzenverbandes (MDS) werden allesamt vom BMG kontrolliert. Bei großen Regelverstößen kann das BMG also intervenieren und die Körperschaften – im schlimmsten Fall – sogar einer Staatsaufsicht unterstellen.

Doch mit Blick auf die Vorkommnisse der vergangenen Monate schienen dem BMG diese Aufsichtsmöglichkeiten nicht mehr auszureichen. Die derzeitigen gesetzlichen Regelungen seien uneinheitlich und „vor dem Hintergrund neuerer Entwicklungen nicht mehr ausreichend“, hieß es im ersten Eckpunktepapier.

Keine Haushaltsgenehmigung mehr

DAZ.online liegt nun aber ein Referentenentwurf vor, in dem das BMG auf zahlreiche scharfe Kontrollmaßnahmen, die es ursprünglich angekündigt hatte, verzichtet. Ein Beispiel: Das Recht der KBV-Vertreterversammlung, den Vorstand abzuwählen, sollte ausgeweitet werden. Nun soll dies nur in „definierten begründeten Fällen“ möglich sein. Komplett gestrichen wurde ein Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt der Selbstverwaltungsorgane durch das BMG. Das Ministerium hatte ursprünglich darüber nachgedacht, alle Haushalte der KBV genehmigen zu wollen.

Ebenso hatte das BMG geplant, dass die Verbände eine Innenrevision durchführen und dem Ministerium über die Ergebnisse berichten müssen. Auch diese Klausel ist aus dem Entwurf herausgefallen. Nunmehr soll die Innenrevision dem BMG nur noch bei festgestellten Verstößen berichten.

Zwangs- und Bußgelder sollen weiterhin geprüft werden

Entschärft wurde auch das Weisungsrecht für Fragen der Rechtsauslegung. Das BMG wollte den Spitzenverbänden in der Selbstverwaltung vorgeben, wie Rechtsfragen auszulegen sind. Diese Hinweise und Konkretisierungen will das BMG jetzt aber nur noch auf Verwaltungsaufgaben beschränken. Die Kernaufgaben der Verbände im Versorgungsgeschehen sind somit ausgenommen.

Ganz harmlos ist das geplante Gesetz allerdings nicht: Es bleiben zahlreiche Möglichkeiten, mit denen das BMG Druck auf den GKV-Spitzenverband, die KBV und andere Verbände ausüben kann. So ist im Referentenentwurf weiterhin enthalten, dass das BMG die Einführung von Zwangs- und Bußgeldern prüfen möchte.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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