Kritik am geplanten Pharma-Gesetz

50-Millionen-Euro-Schwelle reicht der AOK nicht

Berlin - 13.07.2016, 16:15 Uhr

Nur eine B-Lösung: Der AOK-Bundesverband will, dass die Erstattungsbeträge rückwirkend ab Tag 1 nach Zulassung gelten. Wenn es eine Umsatzschwelle gibt, müsse diese bei höchstens 50 Millionen Euro liegen. (Foto: Sket)

Nur eine B-Lösung: Der AOK-Bundesverband will, dass die Erstattungsbeträge rückwirkend ab Tag 1 nach Zulassung gelten. Wenn es eine Umsatzschwelle gibt, müsse diese bei höchstens 50 Millionen Euro liegen. (Foto: Sket)


Übersieht die AOK das Preismoratorium?

Ähnlich vage bleibt das BMG bei einem weiteren wichtigen Punkt des geplanten Pharma-Gesetzes. Im Pharmadialog hatte die Bundesregierung mit den Herstellern vereinbart, dass es künftig eine Umsatzschwelle geben solle, ab der der ausgehandelte Erstattungsbetrag schon vorzeitig greifen soll. Das Ziel dieser Regelung ist es, die Ausgaben für besonders teure Arzneimittel im ersten Jahr im Zaum zu halten. Die Höhe dieses Schwellenwertes ist jedoch immer noch unklar – auch nach den Eckpunkten.

Der AOK-Bundesverband fordert daher einen „konkreten Euro-Schwellenwert“, der bei höchstens 50 Millionen Euro liegen darf. Auch das ist für den Kassenverband aber nur eine B-Lösung. Denn aus Sicht der AOK sei es nach wie vor „ungleich wirksamer“, wenn der zwischen Kassen und Herstellern vereinbarte Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem ersten Tag nach der Zulassung gelte. Schlussfolgernd kommt der Verband daher zu dem Fazit: „Bisher spiegeln die Vorschläge die Vorschläge einseitig die Interessen der Arzneimittelhersteller und Ergebnisse aus dem Pharmadialog wider. Reformvorstellungen der bisher nicht einbezogenen Krankenkassen wurden nicht berücksichtigt.“

Doch liegt der Kassenverband damit richtig? Überraschenderweise hat das BMG im Eckpunktepapier nämlich eine Forderung untergebracht, die gerade den Krankenkassen gefallen müsste. Das Ministerium will das Preismoratorium für alle verschreibungspflichtigen Medikamente vorzeitig um ganze fünf Jahre verlängern. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hatte gestern mit einer Pressemitteilung auf dieses Vorhaben reagiert und sich darüber beschwert, dass eine weitere Legislaturperiode „Planwirtschaft“ drohe.

Kassen schweigen zu Apothekenhonorar

Zur Anpassung der Apothekervergütung in den Bereichen Rezepturen und BtM-Abgabe wollten sich übrigens sowohl der AOK-Bundesverband als auch der GKV-Spitzenverband noch nicht äußern. Ein Sprecher des Spitzenverbandes sagte, der Verband müsse sich die Pläne noch genauer anschauen, es handele sich außerdem bislang nur um Eckpunkte. Wann das BMG einen ersten konkreteren Referentenentwurf vorlegen will, steht noch in den Sternen. Ursprünglich hatte das Ministerium den Entwurf für diesen Sommer angekündigt.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


Diesen Artikel teilen:


1 Kommentar

Kassen schweigen.....!

von Heiko Barz am 14.07.2016 um 11:17 Uhr

So schnell zerplatzen die schillernden Seifenblasen der Hoffnung auf eine angemessene Ausgleichszahlung für BTM, Rezeptur und Nachtdienstvergütung etc.
Um die Apothekerschaft zu einem bestimmten Wahlverhalten zu locken, werden alle Versprechungen zeitlich hinausgezogen, und diese nach der Wahl schnellstens mit den üblichen Sprüchen im Orcus versenkt.
Was eigentlich als simpelste Forderung noch vor der anstehenden Honorarfrage längst hätte geregelt sein müssen, wie oben angeführt, ist jetzt schon Utopie bei der Lesart des letzten Absatzes des Artikels : "Kassen schweigen zum Apothekenhonorar".

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.