- DAZ.online
- News
- Wirtschaft
- DocMorris-Mutter erö...
Versandapotheke Zur Rose
DocMorris-Mutter eröffnet Flagship-Apotheke
Ab dem 8. August verkauft die Versandapotheke Zur Rose in der Schweiz ihre Produkte erstmals in einem Flagship Store. In dem Geschäft beim Bahnhof Bern setzt der Mutter-Konzern von DocMorris eine neue Strategie um: Kunden können ihre Online-Bestellungen zu den niedrigen Online-Preisen dort abholen.
Das Schweizer Bundesgericht hatte im vergangenen Jahr gegen eine Verfügung des Kantons Thurgau entschieden, dass rezeptfreie Medikamente der Kategorien C und D nach dem Schweizer Heilmittelgesetz nicht mehr ohne persönlichen Kontakt online bestellt werden dürfen. Der Verkauf ist nach dem Urteil aufgrund der Beschwerden des Apothekerverbandes Pharmasuisse und dem Heilmittelinstitut Swissmedic nur noch stationären Apotheken erlaubt.
Die Versandapotheke Zur Rose hat diese Geschäftspraxis seitdem eingestellt. „Wir glauben weiterhin daran, dass der Gesetzgeber den Bedürfnissen des Marktes nicht dauerhaft entgegenstehen kann“, erklärt jedoch Zur Rose-Sprecherin Lisa Lüthi. Damit Kunden weiterhin auch Rx- und OTC-Medikamente bei Zur Rose bestellen können, will das Unternehmen nun den Flagship-Store eröffnen. Den persönlichen Kontakt stellt Zur Rose im Flagship-Store durch Apotheker und Pharmaassistenten sicher.
Aber auch mit Blick auf das Sortiment hat Zur Rose seine Marktstrategie nach dem Urteil abgeändert. Die Versandapotheke setzt künftig bei nach wie vor rund 3000 frei verkäuflichen Produkten, nach Angaben von Sprecherin Lisa Lüthi, auch stärker auf Heilmittel, die nicht als Medikamente klassifiziert sind. Dazu zählen beispielsweise Alucol Plus oder Reduflux gegen Sodbrennen oder auch Hustenspray. Die Versandapotheke beobachte die Markttrends und stelle eine starke Tendenz fest, wonach neue Produkte von den Pharmaherstellern als Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte auf den Markt gebracht würden, erklärt die Sprecherin.
„Aus diesem Grund umfasst unser Angebot auf dem Webshop immer mehr Medizinprodukte.“ Auch Supermärkte wählen Hersteller-Präparate, die unter die gesetzliche Einordnung „Medizinprodukt“ und nicht unter die Medikamenten-Kategorien von Swissmedic fallen, der für die Zulassung von Medikamenten zuständigen Stelle.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.