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BPI zum Pharma-Gesetz
Hersteller leiden unter höherem Apothekenhonorar
Kassen wollen niedrigere Umsatzschwelle
In einer gemeinsamen Pressemitteilung beschweren sich zudem alle Pharmaverbände gemeinsam – unter ihnen auch der Verband forschender Arzneimittelhersteller (vfa) – über „Markteingriffe, die im Pharma-Dialog nie Thema waren, wie zum Beispiel die Verlängerung des Preismoratoriums“. Aber auch mit der vorgeschlagenen Regelung zum Thema „Vertraulichkeit der Arzneimittelpreise“ sind die Verbände unzufrieden. Der Entwurf formuliere zwar klar, dass ausländische Behörden die für Deutschland verhandelten Erstattungsbeträge nicht zur Grundlage ihrer Preisbildung machen dürften. Aber: „Die Konkretisierung fehlt.“ Zur Erklärung: Das BMG will die Vertraulichkeit der Arzneimittelpreise in einer zusätzlichen Verordnung klären. Das Ministerium ließ aber bereits durchblicken, dass weiterhin auch Ärzte und Apotheker den Erstattungsbetrag einsehen können müssen.
Ähnlich verärgert reagierten auf der anderen Seite auch die Krankenkassen auf den Referentenentwurf des AM-VSG. Hier sorgte insbesondere die Höhe des Umsatz-Schwellenwertes für Unverständnis. Das Ministerium will mit dem Vorhaben eine Umsatzschwelle in Höhe von 250 Millionen Euro einführen. Überschreitet ein Unternehmen im ersten Jahr nach Markteinführung diesen Betrag, gilt der Erstattungsbetrag rückwirkend.
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Der AOK-Bundesverband hatte schon nach dem Bekanntwerden einiger Eckpunkte zum AM-VSG bekräftigt, dass die Arzneimittelpreise aus seiner Sicht schon ab Tag Eins nach Markteinführung reguliert werden müssten. Auch am heutigen Dienstag sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-BV: „Bei der Arzneimittelreform brauchen wir einen konkreten Euro-Schwellenwert, der deutlich macht, dass es sich nicht bloß um eine Scheinlösung handelt. Dazu müsste dieser Schwellenwert, wie bei den Orphan Drugs, bei höchstens 50 Millionen Euro liegen. Ungleich wirksamer wäre ohnehin die rückwirkende Geltung des zwischen Pharmaunternehmen und Krankenkassen verhandelten Erstattungsbetrages ab dem ersten Tag nach Markteinführung.“
Auch aus dem Lager der Ersatzkassen hagelte es Kritik. Für den Verband der Ersatzkassen (vdek) gehen die Pläne des BMG „nicht weit genug“. „Es fehlt insgesamt eine in die Zukunft gerichtete Strategie zum Umgang mit sehr hochpreisigen Arzneimitteln. Mondpreise wie zum Beispiel bei den neuen Hepatitis-C-Präparaten müssen ein Ende haben. Denn allein im Jahr 2015 musste die gesetzliche Krankenversicherung für diese neuen Arzneimittel 1,4 Milliarden Euro zusätzlich ausgeben“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek. Positiv sei zwar, dass das Preismoratorium für Fertigarzneimittel bis 2022 verlängert werden solle. Dies reiche aber nicht aus, um die Kostenschübe durch hochpreisige neue Arzneimittel zu kompensieren.
3 Kommentare
Gesundheitskosten
von Heiko Barz am 26.07.2016 um 19:40 Uhr
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:D
von Peter Lahr am 26.07.2016 um 16:50 Uhr
» Auf diesen Kommentar antworten | 1 Antwort
AW: Richtig...
von Bernd Jas am 27.07.2016 um 9:09 Uhr
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