Gericht zu Zuzahlungsbelegen

DocMorris darf keine falschen Quittungen ausstellen

Berlin - 28.07.2016, 12:00 Uhr

Das Landgericht Ravensburg hat DocMorris eine Abfuhr erteilt: Quittungen ausstellen für Zahlungen, die gar nicht erbracht wurden? Das macht ein sorgfältiger Unternehmer nicht! (Foto: dpa)

Das Landgericht Ravensburg hat DocMorris eine Abfuhr erteilt: Quittungen ausstellen für Zahlungen, die gar nicht erbracht wurden? Das macht ein sorgfältiger Unternehmer nicht! (Foto: dpa)


Krankenkassen und Fiskus könnten hinters Licht geführt werden

Und die Krankenkasse, der die Quittung vorgelegt wird, könne die Quittung sehr wohl missverstehen – was wiederum eine missbräuchliche Verwendung durch den Vorlageberechtigten zur Folge haben könnte. Auch wenn die einzelnen Beträge nicht hoch sind – in der Summe könnten sie durchaus erhebliche Auswirkungen haben. Denn der gesetzlich versicherte Kunde könnte mithilfe der Quittungen schneller die Belastungsobergrenze erreichen, ab der er von der Zuzahlung freigestellt ist – zum Schaden der Krankenkasse. Und: Er könnte mit den gesammelten Quittungen eine außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt geltend machen, mithin seine Einkommensteuer verkürzen. Und beides, obwohl er die Zahlungen gar nicht gänzlich selbst erbracht hat. Schon, dass die Möglichkeit eines Missbrauchs besteht, reiche hier aus, heißt es im Urteil.

Dieser Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfalt sei auch geeignet das wirtschaftliche Verhalten des Verbrauchers zu beeinflussen. Er werde auch künftig erwarten, die Vergünstigung durch den Zuzahlungsbeleg zu erhalten – und daher erneut bei DocMorris bestellen.

Anhängiges EuGH-Verfahren hier nicht erheblich

Auf das anhängige Rx-Bonus-Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof geht das Landgericht ebenfalls ein. Die hier zu beantwortenden Fragen seien für den vorliegenden Fall allerdings nicht entscheidungserheblich. Die Ausstellung einer missverständlichen Zuzahlungsquittung berge gegenüber der Bonusgewährung einen eigenen, weitgehenden und vom Verstoß gegen die Preisbindung unabhängigen Unlauterkeitsgehalt.

Nicht zuletzt stellt das Gericht noch klar, dass das Vorgehen von DocMorris auch nach den UWG-Vorschriften, die vor dem 10. Dezember 2015 galten, unzulässig war. Dass DocMorris das Urteil nicht auf sich sitzen lässt, davon ist sicherlich auszugehen. 

Urteil des Landgerichts Ravensburg, Az.: 7 O 1/16 KfH



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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2 Kommentare

Quittungsbetrug

von Heiko Barz am 29.07.2016 um 9:36 Uhr

Betrug ist und bleibt Betrug!
So einfach ist das.

» Auf diesen Kommentar antworten | 0 Antworten

was für eine Gesellschaft

von Karl Friedrich Müller am 28.07.2016 um 13:37 Uhr

was für eine Gesellschaft ist das denn, in der Selbstverständlichkeiten auch noch vor Gericht durchgesetzt werden müssen!
was für eine Gesellschaft, in der andauernd Gesetze übertreten werden und die Unehrlichen sich auch noch im Recht fühlen!
Ob von den Feldern geklaut, im Straßenverkehr, im Gesundheitswesen oder sonstwo, vom Politiker, Banker, Konzernen bis runter zum einfachen Menschen.
Es ist kaum zum Aushalten!
Wie soll so eine Gesellschaft funktionieren?

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