gesetzliche Unfallversicherung

BG-Rezepte beliefern – so geht's

Stuttgart - 04.08.2016, 11:30 Uhr

Bei Arbeitsunfällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Aber wie geht man mit den Rezepten in der Apotheke um? (Foto: zerbor / Fotolia)

Bei Arbeitsunfällen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Aber wie geht man mit den Rezepten in der Apotheke um? (Foto: zerbor / Fotolia)


Eingabe bei Awinta

Die Bearbeitung von Rezepten zulasten der Berufsgenossenschaften folgt im Grunde genommen dem gleichen Ablauf wie Rezepte zulasten der gesetzlichen Krankenkassen.

Für das Rezept muss entweder das Kassen-Ik, welches auf der Verordnung angegeben ist oder der Kostenträger „Berufsgenossenschaft“ angegeben werden. (Bilder exemplarisch aus jump.) 

Quelle: Awinta

Anhand im System hinterlegter Parameter erkennt die Kassensoftware, dass zum Beispiel bei diesen Rezepten keine Zuzahlung zu leisten ist, aber Mehrkosten bei Arzneimitteln mit Festbetrag für den Patienten anfallen, wenn der Arzt nichts anderes vermerkt hat.

Quelle: awinta

Auch für die Abrechnung von Verbandstoffen, Hilfsmitteln usw. hinterlegte Berechnungen und Regelungen für die Zuzahlung (ABDA-Artikelstamm +V) werden automatisch verwendet.

Es können auch Berechnungen hinterlegt werden, zum Beispiel für die Abrechnung apothekenüblicher Waren.

Die Handhabung unterscheidet sich produktlinienspezifisch ein wenig, aber alle Produktlinien bieten eine Einstellung auf „Berufsgenossenschaft“, durch welche dann automatisch die richtigen Berechnungen angezeigt werden und Taxationen ablaufen.



Julia Borsch, Apothekerin, Chefredakteurin DAZ
jborsch@daz.online


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2 Kommentare

zuzahlung schmerzmittel

von Harald Burghardt am 05.12.2016 um 12:06 Uhr

mußte anfang des jahres schon mal eine zuzahlung für mein bg rezept leisten, war das rechtens. mfg.harald burghardt

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AW: zuzahlung schmerzmittel

von Sven Larisch am 21.06.2018 um 13:19 Uhr

Vermutlich lag das verordnete Schmerzmittel über einem sogenannten Festbetrag. Der Festbetrag ist der maximale Betrag den die gesetzlichen Krankenversicherungen und die BGs (wirtschaftliche Abgabe) bezahlen. z.B. Novalgin hat eine Zuzahlung. die günstigeren Generika wie Ratipharm,m Hexal etc. aber nicht.
Sollte es zu Ihrem Medikament keine Alternative geben und die KK hat einen Betrag fixiert, muss die Differenz vom Patienten getragen werden.

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