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BMG zu Lieferengpässen
Apotheker und Ärzte müssen Rabattverträge erklären
BMG will kein Verbot der Exklusivität
In ihrer Anfrage ging die Linksfraktion auch auf das Thema Rabattverträge ein. Im Themenspezial „Lieferengpässe“ von DAZ.online hatte insbesondere die ABDA darauf hingewiesen, dass das System der Rabattverträge immer wieder für Versorgungsengpässe sorge. Die Apotheker beschwerten sich insbesondere über die exklusiven Ausschreibungen der Krankenkassen. Das BMG verweist in diesem Zusammenhang zunächst auf das derzeit in Planung stehende Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG). Im Referentenentwurf habe man vorgesehen, dass Generikahersteller künftig eine sechsmonatige Frist bekommen, bevor sie einen Rabattvertrag beliefern müssen.
Auf die Frage, ob Mehrfachvergaben die Versorgungslage verbessern könnten, gibt das BMG eine ebenso klare Antwort: Lieferengpässe haben aus Sicht des Ministeriums unterschiedliche Ursachen. „Die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen ist bereits möglich. Sie ist aber aufgrund unterschiedlicher Marktgegebenheiten bei Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht generell angezeigt.“ Die Linksfraktion kommentiert diese Antwort ironisch: „Eine verpflichtende Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird von der Bundesregierung ebenfalls abgelehnt. Begründung: Die Wirtschaftlichkeit geht vor (sonst würden die Zusatzbeiträge ja direkt vor der Bundestagswahl noch mehr steigen …)“
Auch alle anderen Bedenken an den Arzneimittel-Rabattverträgen will die Bundesregierung nicht gelten lassen. Die Linksfraktion wollte wissen, inwiefern häufige Präparatewechsel für die Versicherten ein Problem sind. In seiner Antwort schreibt das BMG, dass Apotheker und Ärzte ihren Patienten im Rahmen ihrer Beratungspflicht auch eventuelle Substitutionen von Medikamenten erklären müssen. „Es wird davon ausgegangen, dass die Heilberufe die Versicherten entsprechend ihrer Verpflichtungen darüber aufklären, dass der Austausch des Arzneimittels nur unter diesen Rahmenbedingungen erfolgen kann, sodass die Versicherten gleichwohl in eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung vertrauen können.“ Außerdem müssten Rabattverträge ohnehin lediglich alle zwei Jahre erfolgen, „sodass die Patienten vor häufigen Wechseln bewahrt werden“, schreibt das BMG.
1 Kommentar
Arzt und Apotheker müssen..........?
von Heiko Barz am 25.08.2016 um 20:55 Uhr
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