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BMG zu Lieferengpässen
Apotheker und Ärzte müssen Rabattverträge erklären
Die Bundesregierung will am derzeitigen System der Rabattverträge festhalten. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken schreibt das Bundesgesundheitsministerium, dass Ärzte und Apotheker ihren Patienten den Austausch von Arzneimitteln erklären müssten. Dass Rabattverträge exklusiv vergeben werden, will das Ministerium auch nicht ändern.
Die Linksfraktion hatte vor einigen Wochen eine Anfrage zum Thema „Lieferengpässe bei Arzneimitteln“ gestellt. In der Anfrage geht es um Lieferengpässe und deren Ursachen. Die Oppositionspartei wollte von der Bundesregierung beispielsweise wissen, welche Versorgungsengpässe es derzeit gebe. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) scheint derzeit keine Beeinträchtigungen zu erkennen: „Kenntnisse über konkrete Versorgungsengpässe liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor“, schreibt BMG-Staatssekretärin Andrea Fischbach in der Antwort auf die Kleine Anfrage.
Auf die Frage, zu welchen Engpässen es im vergangenen Jahr gekommen sei, verweist die Regierung auf die Angaben verschiedener Behörden. Jeweils eine Tabelle beschreibt die nicht lieferbaren Arzneimittel und Impfstoffe. Die Linksfraktion ist mit der Auflistung nicht zufrieden: „Offenkundig ist die Liste der Bundesregierung bei Weitem nicht vollständig. Insgesamt werden von der Bundesregierung für den gesamten Zeitraum von zwölf Monaten ohnehin nur 27 Lieferengpässe von Arzneimitteln (ohne Impfstoffe) gelistet“, heißt es in einem Kommentar.
Die Linksfraktion stört sich daran, dass die Hersteller dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) nur auf freiwilliger Basis melden können, wenn es zu Lieferengpässen kommt. Auf die Frage, ob das BMG ausschließen könne, dass es aufgrund dieser Freiwilligkeit zu weiteren, unerkannten Engpässen komme, gibt das BMG allerdings keine konkrete Antwort. Auch eine verpflichtende Nennung aller Lieferprobleme durch die Hersteller lehnt die Bundesregierung ab. Ebenso wolle man die Pharmaindustrie nicht zwingen, Arzneimittel auf Vorrat zu produzieren, schreibt das BMG. Schließlich seien Apotheker und Großhändler bereits gesetzlich dazu verpflichtet, für gewisse Medikamente einen Vorrat von zwei Wochen zu bilden.
BMG will kein Verbot der Exklusivität
In ihrer Anfrage ging die Linksfraktion auch auf das Thema Rabattverträge ein. Im Themenspezial „Lieferengpässe“ von DAZ.online hatte insbesondere die ABDA darauf hingewiesen, dass das System der Rabattverträge immer wieder für Versorgungsengpässe sorge. Die Apotheker beschwerten sich insbesondere über die exklusiven Ausschreibungen der Krankenkassen. Das BMG verweist in diesem Zusammenhang zunächst auf das derzeit in Planung stehende Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG). Im Referentenentwurf habe man vorgesehen, dass Generikahersteller künftig eine sechsmonatige Frist bekommen, bevor sie einen Rabattvertrag beliefern müssen.
Auf die Frage, ob Mehrfachvergaben die Versorgungslage verbessern könnten, gibt das BMG eine ebenso klare Antwort: Lieferengpässe haben aus Sicht des Ministeriums unterschiedliche Ursachen. „Die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen ist bereits möglich. Sie ist aber aufgrund unterschiedlicher Marktgegebenheiten bei Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht generell angezeigt.“ Die Linksfraktion kommentiert diese Antwort ironisch: „Eine verpflichtende Mehrfachvergabe von Rabattverträgen wird von der Bundesregierung ebenfalls abgelehnt. Begründung: Die Wirtschaftlichkeit geht vor (sonst würden die Zusatzbeiträge ja direkt vor der Bundestagswahl noch mehr steigen …)“
Auch alle anderen Bedenken an den Arzneimittel-Rabattverträgen will die Bundesregierung nicht gelten lassen. Die Linksfraktion wollte wissen, inwiefern häufige Präparatewechsel für die Versicherten ein Problem sind. In seiner Antwort schreibt das BMG, dass Apotheker und Ärzte ihren Patienten im Rahmen ihrer Beratungspflicht auch eventuelle Substitutionen von Medikamenten erklären müssen. „Es wird davon ausgegangen, dass die Heilberufe die Versicherten entsprechend ihrer Verpflichtungen darüber aufklären, dass der Austausch des Arzneimittels nur unter diesen Rahmenbedingungen erfolgen kann, sodass die Versicherten gleichwohl in eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung vertrauen können.“ Außerdem müssten Rabattverträge ohnehin lediglich alle zwei Jahre erfolgen, „sodass die Patienten vor häufigen Wechseln bewahrt werden“, schreibt das BMG.
1 Kommentar
Arzt und Apotheker müssen..........?
von Heiko Barz am 25.08.2016 um 20:55 Uhr
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