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ABDA kritisiert geplantes Hilfsmittel-Gesetz

Berlin - 30.08.2016, 16:00 Uhr

(Foto: zlikovec / Fotolia)

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ABDA fordert strengere Gesetze für die Krankenkassen

Der Gesetzgeber müsse seiner Ansicht nach stärker durchgreifen. „Alle gesetzlich versicherten Patienten müssen ohne hohe Aufzahlungen und in guter Qualität mit Hilfsmitteln, wie Inkontinenzeinlagen, zeit- und wohnortnah versorgt werden“, betonte der DAV-Vize. Der gute Wille dazu fehle leider vielen Krankenkassen. „Deswegen sind strengere gesetzliche Vorgaben nötig“, fordert er. Eine Abschaffung von Ausschreibungen könne viel besser als die für 2019 geplante Überarbeitung des Hilfsmittelverzeichnisses für Qualitätssteigerungen sorgen, schrieb die ABDA in ihrer Stellungnahme. Es sei äußerst fraglich, „ob die Krankenkassen bereit wären, für mehr Qualität auch mehr Geld zu bezahlen“, erklärt sie.

Die geplanten Änderungen bei der Zertifizierung von Präqualifizierungsstellen durch eine nationale Akkreditierungsstelle brächten „erhebliche Kosten und hohen bürokratischen Aufwand“ mit sich – wie auch „erhebliche Unruhe in ein funktionierendes System“.

Einige Verbandsmittel würden nicht mehr erstattet

Die ABDA kritisiert auch, dass nach dem neuen Gesetz nur noch Verbandsmittel erstattet werden sollen, die oberflächengeschädigte Körperteile bedecken oder deren Körperflüssigkeit aufzusaugen – ansonsten sollen nur Gegenstände zur individuellen Erstellung von einmaligen Verbänden erfasst sein. Stützverbände, Polsterwatte und -binden oder auch bestimmte Wundauflagen könnten aus der Erstattungsfähigkeit herausfallen und so zu insgesamt steigenden Behandlungskosten führen, bemängelt die ABDA.

„Derartige Einschränkungen werden häufig längere Heilungsprozesse zur Folge haben“, erklärt die Standesvertretung in ihrer Stellungnahme. „Das Risiko von Komplikationen und Krankenhausaufenthalten steigt.“ Für die ABDA handelt es sich um einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Erstattungsfähigkeit. 



Hinnerk Feldwisch-Drentrup, Autor DAZ.online
redaktion@daz.online


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