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Beratungs-Quickie
Orlistat und ein Appetitzügler bei Adipositas
Welche Informationen sind bei einem Beratungsgespräch in der Apotheke für den Patienten wichtig? Welche hilfreichen Tipps kann der Apotheker zu Arzneimitteln und Therapien geben? Im Beratungs-Quickie stellen wir jeden Donnerstag einen konkreten Patientenfall vor. Diesmal geht es um eine Verordnung über zwei Arzneimittel zur Gewichtsreduktion für eine Frau mittleren Alters.
Formalien-Check
Die Dame löst ihr Rezept am Tag der Ausstellung ein. Sie berichtet, dass sie in den letzten zwei Jahren über zehn Kilo zugenommen habe und das Gewicht einfach nicht mehr los werde.
Verordnet sind eine Packung Xenical® 120 mg N3 sowie eine Packung Boxogetten®, Packungsgröße N3 auf einem Privatrezept.
Position zwei ist handschriftlich ergänzt. Eine telefonische Rücksprache mit dem Arzt ist hier aus zwei Gründen erforderlich: Zum einen muss
eine Rezeptfälschung durch die Kundin ausgeschlossen werden, da es sich um ein
Antiadipositum mit hohem Missbrauchspotenzial handelt. Zum anderen ist das
verordnete Präparat Boxogetten S-Vencipon® außer Vertrieb und kein aut-idem-konformes Substitut im Handel.
Der Rückruf beim Arzt ergibt, dass er auf hartnäckiges Bitten der Patientin das zweite Arzneimittel ergänzt hat. Als Alternative kann das Rezept mit dem wirkstoff-identischen Appetitzügler Antiadipositum® Riemser beliefert werden. Es ist zu beachten, dass sich das Präparat durch die doppelte Stärke und eine retardiert freisetzende Darreichungsform von den überzogenen Dragees Boxogetten S-Vencipon® unterscheidet.
Beide Arzneimittel sind auf einem Privatrezept verordnet, da es sich um Lifestyle-Medikamente handelt, die nicht zu Lasten der GKV abgegeben werden können. Die Kundin trägt die Kosten selbst.
Abzugeben ist die größte im Handel befindliche Packung Xenical® 120 mg mit 84 Hartkapseln. Preisgünstige Importe sind vorhanden. Die nicht mehr im Handel befindliche größte Packung Boxogetten® beinhaltete 60 Dragees. Sie kann durch eine Packung mit 30 Stück Antiadipositum® Riemser Retardkapseln ersetzt werden. Auf der Verordnung sind die Außervertriebnahme des verordneten Arzneimittels und der Vermerk „laut ärztlicher Rücksprache Abgabe von Antiadipositum® Riemser“ mit Datum abzuzeichnen.
Ab Ausstellungsdatum ist die Verordnung drei Monate gültig.
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