Pharma-Gesetz

BMG prüft Änderungen an Zyto-Ausschreibungen

Berlin - 05.09.2016, 12:15 Uhr

Kehrtwende im Hause Gröhe? Das BMG will die derzeitige Ausschreibungspraxis der Krankenkassen bei Zytostatika überprüfen, im April hieß es noch, dass man keinen Anlass zur Änderung sehe. (Foto: dpa)

Kehrtwende im Hause Gröhe? Das BMG will die derzeitige Ausschreibungspraxis der Krankenkassen bei Zytostatika überprüfen, im April hieß es noch, dass man keinen Anlass zur Änderung sehe. (Foto: dpa)


Exklusive Ausschreibungen in der Zytostatika-Versorgung bleiben ein politisch brisantes Thema. Sowohl die Fachverbände als auch die Regierungsfraktionen von Union und SPD üben Druck auf das Bundesgesundheitsministerium aus, die Ausschreibungen zu ändern oder abzuschaffen. Gegenüber DAZ.online bestätigt das BMG nun, die derzeitige Ausschreibungspraxis zu überprüfen.

Vor nicht einmal zwei Monaten hat die AOK ihre zweite große Ausschreibungswelle im Zyto-Bereich beendet. Apotheken in den Gebieten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Rheinland sowie in Hamburg erhielten erstmals exklusive Versorgungszuschläge. In Hessen wurden neue Zuschläge erteilt. Vor einigen Wochen teilten zudem die DAK und der Kassendienstleister GWQ mit, die erste bundesweite Ausschreibung für Zytostatika unternehmen zu wollen. Wegen technischer und organisatorischer Probleme hatte sich die DAK-Ausschreibung zuletzt jedoch wiederholt verzögert.

Sowohl in den Medien als auch in der Politik werden die exklusiven Zyto-Verträge derzeit aber ohne Unterlass thematisiert. Die ARD-Sendung „Panorama“ hatte in der vergangenen Woche berichtet, dass Ärzte teilweise mit Medikamenten beliefert würden, die falsche Haltbarkeits-Angaben aufweisen. Der Bundesverband der Onkologen hatte sich darüber beschwert, dass in den Praxen teils chaotische Zustände herrschten – Patienten müssten wegen Verzögerungen in der Belieferung teilweise lange auf ihre Behandlungen warten.

BMG könnte eingreifen

Nach Informationen von DAZ.online ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Zyto-Problematik im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) noch einmal aufgreift. Bei der Fachanhörung zu dem Gesetz vor etwa anderthalb Wochen haben mehrere Verbände ihren Unmut über die Verträge zum Ausdruck gebracht. Demnach soll insbesondere der Verband der Zytostatika-herstellenden Apotheker (VZA) die derzeitigen Versorgungsprobleme angesprochen haben. Der VZA machte das BMG dem Vernehmen nach darauf aufmerksam, dass die Ausschreibungsgewinner Verordnungen ablehnen müssten, wenn sie im Vorhinein wissen, dass sie die Haltbarkeitszeiten nicht einhalten können.

Wie schon im Interview mit DAZ.online hielt das Kassenlager dagegen, dass man in vielen Regionen die Versorgung sogar näher an den Patienten herangeholt habe. Der AOK-Bundesverband soll bei der Anhörung erneut darauf hingewiesen haben, dass die Belieferung innerhalb von 45 Minuten erfolgen können müsse.

Prominente Unterstützung erhielt der VZA dann aber durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Denn auch den Krankenhäusern sind die Zyto-Verträge ein Dorn im Auge. Sie beschwerten sich darüber, dass sie ambulante Patienten, die die Kliniken beispielsweise für eine Chemotherapie aufsuchen, nicht mehr von den Klinikapotheken versorgt werden könnten. Aus Sicht der DKG ist es ineffizient, solche Patienten mit Medikamenten zu versorgen, die von extern angeliefert werden, wenn die Versorgung innerhalb des jeweiligen Hauses gewährleistet werden könne.

Kehrtwende im Hause Gröhe?

Das BMG versprach den Vertretern der Fachverbände, die derzeitige Versorgungspraxis kritisch zu überprüfen. Auch gegenüber DAZ.online sagte eine Ministeriumssprecherin: „Das BMG ist mit den Beteiligten im Kontakt, um die Sicherstellung der Versorgung der Patientinnen und Patienten mit parenteralen Zubereitungen durch Exklusivverträge sowie den Willen des Gesetzgebers nach freier Wahl der Apotheke durch den Versicherten im Hinblick auf das Urteil des Bundessozialgerichts zu überprüfen.“

Welche Optionen das Ministerium derzeit diskutiert, wollte die Sprecherin allerdings nicht verraten. Nur so viel: Das BMG setze sich nachdrücklich für eine wohnortnahe Versorgung, faire Wettbewerbsbedingungen und die Stärkung mittelständischer Strukturen in der Zytostatikaversorgung aufbauend auf der derzeitigen Sicherstellung durch Zytostatika herstellende öffentliche Apotheken, die sich gegebenenfalls Herstellbetriebe und Krankenhausapotheken bedienen, ein.

Noch im April verteidigte das BMG die Zyto-Verträge

Und: Noch im April hatte das Ministerium die Ausschreibungen verteidigt. Nach einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion teilte das BMG damals mit, dass es egal sei, welche Apotheke den Arzt beliefere, solange die Belieferung rechtzeitig ausgeführt werde.

Fraglich ist, wie groß der Spielraum des BMG überhaupt ist. Seit 2009 ist es Krankenkassen nämlich grundsätzlich erlaubt, die Versorgung mit parenteralen Zubereitungen auszuschreiben, wenn das Recht der Versicherten zur freien Apothekenwahl erhalten bleibt. Hinzu kommt das richtungsweisende Urteil des Bundessozialgerichtes, das der AOK Hessen im November 2015 erlaubt hatte, einen Apotheker zu retaxieren, der Ärzte ohne exklusiven Versorgungsauftrag belieferte. Das Gericht urteilte damals, dass das Patientenwahlrecht nur dann stärker sein könne als das Wirtschaftlichkeitsgebot, wenn es hierfür zwingende medizinische Gründe gibt.

Doch nicht nur die Fachverbände drängen auf eine Änderung an der Ausschreibungspraxis. Dem Vernehmen nach sehen mehrere Gesundheitspolitiker die Ausschreibungen der Krankenkassen skeptisch. Beim Ministerium sollen schon vor der Fachanhörung zum AM-VSG Nachfragen einiger Abgeordneten-Büros eingegangen sein. Die Politiker wollen wissen, was das Ministerium in dieser Angelegenheit unternehmen möchte. Sollte das BMG die Zyto-Verträge also nicht selbst im Gesetzentwurf des AM-VSG unterbringen, haben die Fraktionen dazu noch eine zweite Chance während des Gesetzgebungsverfahrens im Bundestag.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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