Pharma-Gesetz

BMG prüft Änderungen an Zyto-Ausschreibungen

Berlin - 05.09.2016, 12:15 Uhr

Kehrtwende im Hause Gröhe? Das BMG will die derzeitige Ausschreibungspraxis der Krankenkassen bei Zytostatika überprüfen, im April hieß es noch, dass man keinen Anlass zur Änderung sehe. (Foto: dpa)

Kehrtwende im Hause Gröhe? Das BMG will die derzeitige Ausschreibungspraxis der Krankenkassen bei Zytostatika überprüfen, im April hieß es noch, dass man keinen Anlass zur Änderung sehe. (Foto: dpa)


Exklusive Ausschreibungen in der Zytostatika-Versorgung bleiben ein politisch brisantes Thema. Sowohl die Fachverbände als auch die Regierungsfraktionen von Union und SPD üben Druck auf das Bundesgesundheitsministerium aus, die Ausschreibungen zu ändern oder abzuschaffen. Gegenüber DAZ.online bestätigt das BMG nun, die derzeitige Ausschreibungspraxis zu überprüfen.

Vor nicht einmal zwei Monaten hat die AOK ihre zweite große Ausschreibungswelle im Zyto-Bereich beendet. Apotheken in den Gebieten Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Rheinland sowie in Hamburg erhielten erstmals exklusive Versorgungszuschläge. In Hessen wurden neue Zuschläge erteilt. Vor einigen Wochen teilten zudem die DAK und der Kassendienstleister GWQ mit, die erste bundesweite Ausschreibung für Zytostatika unternehmen zu wollen. Wegen technischer und organisatorischer Probleme hatte sich die DAK-Ausschreibung zuletzt jedoch wiederholt verzögert.

Sowohl in den Medien als auch in der Politik werden die exklusiven Zyto-Verträge derzeit aber ohne Unterlass thematisiert. Die ARD-Sendung „Panorama“ hatte in der vergangenen Woche berichtet, dass Ärzte teilweise mit Medikamenten beliefert würden, die falsche Haltbarkeits-Angaben aufweisen. Der Bundesverband der Onkologen hatte sich darüber beschwert, dass in den Praxen teils chaotische Zustände herrschten – Patienten müssten wegen Verzögerungen in der Belieferung teilweise lange auf ihre Behandlungen warten.

BMG könnte eingreifen

Nach Informationen von DAZ.online ist es nicht unwahrscheinlich, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Zyto-Problematik im Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) noch einmal aufgreift. Bei der Fachanhörung zu dem Gesetz vor etwa anderthalb Wochen haben mehrere Verbände ihren Unmut über die Verträge zum Ausdruck gebracht. Demnach soll insbesondere der Verband der Zytostatika-herstellenden Apotheker (VZA) die derzeitigen Versorgungsprobleme angesprochen haben. Der VZA machte das BMG dem Vernehmen nach darauf aufmerksam, dass die Ausschreibungsgewinner Verordnungen ablehnen müssten, wenn sie im Vorhinein wissen, dass sie die Haltbarkeitszeiten nicht einhalten können.

Wie schon im Interview mit DAZ.online hielt das Kassenlager dagegen, dass man in vielen Regionen die Versorgung sogar näher an den Patienten herangeholt habe. Der AOK-Bundesverband soll bei der Anhörung erneut darauf hingewiesen haben, dass die Belieferung innerhalb von 45 Minuten erfolgen können müsse.

Prominente Unterstützung erhielt der VZA dann aber durch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Denn auch den Krankenhäusern sind die Zyto-Verträge ein Dorn im Auge. Sie beschwerten sich darüber, dass sie ambulante Patienten, die die Kliniken beispielsweise für eine Chemotherapie aufsuchen, nicht mehr von den Klinikapotheken versorgt werden könnten. Aus Sicht der DKG ist es ineffizient, solche Patienten mit Medikamenten zu versorgen, die von extern angeliefert werden, wenn die Versorgung innerhalb des jeweiligen Hauses gewährleistet werden könne.



Benjamin Rohrer, Chefredakteur DAZ.online
brohrer@daz.online


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