Vermittlungsausschuss

Bund und Länder finden Kompromiss zur Erbschaftsteuer

Traunstein - 22.09.2016, 14:00 Uhr

Wird der Bundesrat bei seiner morgigen Sitzung das nachjustierte Erbschaftsteuergesetz passieren lassen? (Foto: Sket)

Wird der Bundesrat bei seiner morgigen Sitzung das nachjustierte Erbschaftsteuergesetz passieren lassen? (Foto: Sket)


Quasi in letzter Minute haben sich Vertreter von Bund und Ländern in der vergangenen Nacht auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuer geeinigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Frist bis Ende September gesetzt – danach wollte es sich selbst wieder mit der Materie befassen.

Der Gesetzgeber bemüht sich schon seit geraumer Zeit um eine Reform des Erbschaft‑ und Schenkungsteuergesetzes. Im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht Teile der Gesetze – die auch bei der Vererbung von Apotheken relevant sind – für verfassungswidrig erklärt. Erst im Juni dieses Jahres konnte die große Koalition einen Kompromiss verkünden. Nachdem dieser jedoch im Bundesrat gescheitert war, mahnte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, den Gesetzgeber zur Eile an: Sein erster Senat werde sich nach der Sommerpause Ende September „mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen“.

Kurz vor knapp ist nun eine Einigung im Vermittlungsausschuss geglückt. Nun muss zunächst noch der Bundestag über den gefundenen Kompromiss abstimmen sowie anschließend der Bundesrat. Voraussichtlich wird das Thema aber erst nächste Woche auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt werden.

Neues für Apothekenerben

Interessant für die Apotheker ist insbesondere, dass sich gegenüber dem Kompromiss vom Juni bezüglich der Verschonungsregelungen für Firmenerben nichts geändert hat. Damit bleiben die Steuerfreistellungen von 85 Prozent (Regelmodell) beziehungsweise 100 Prozent (Optionsmodell) grundsätzlich weiter erhalten. Allerdings sinkt die Zahl der Beschäftigten, bis zu der eine Befreiung von der Erbschaftsteuer praktisch „automatisch“ erteilt wird, von 20 auf fünf Arbeitnehmer – was bedeutet, dass in Zukunft wesentlich mehr Erben von Apotheken vom sogenannten Lohnsummentest betroffen sein werden.

Weiterhin interessant für die Apotheker ist, dass der Kapitalisierungsfaktor, der zur Ermittlung des Firmenwerts herangezogen wird, nun auf 13,75 festgeschrieben und regelmäßig überprüft wird. Bislang lag er bei 17,86 – einem angesichts des momentanen Zinsniveaus unrealistischen Wert. Die Veränderung fällt aber für die Firmenerben weniger günstiger aus, als der Kompromiss vom Juni vorgesehen hatte.


Dr. Christine Ahlheim (cha), Chefredakteurin AZ
redaktion@deutsche-apotheker-zeitung.de


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