Der BPI und das 2-Milliarden-Euro-Mantra

Berlin - 22.09.2016, 15:50 Uhr

 Der BPI ärgert sich, dass die Kassen weiterhin das Mantra vor sich hertragen, das AMNOG erfülle sein Einsparziel von 2 Milliarden Euro nicht. (Bild: iostephy.com / Fotolia)

Der BPI ärgert sich, dass die Kassen weiterhin das Mantra vor sich hertragen, das AMNOG erfülle sein Einsparziel von 2 Milliarden Euro nicht. (Bild: iostephy.com / Fotolia)


BPI: Einsparungen werden unterschätzt

Und wer nun gerne auf 2 Milliarden kommen will, dem bietet der BPI hierfür ein Denk- und Rechenmodell. Der Verband meint nämlich: Berücksichtigt werden müssten auch die Kosten für Arzneimittel, die nach dem AMNOG gar nicht erst auf den Markt gekommen sind, beziehungsweise wieder aus diesem verschwunden sind. Immerhin 26 Präparate zogen die Hersteller zu unterschiedlichen Zeitpunkten des AMNOG-Verfahrens aus dem Markt zurück – allein acht Antidiabetika. Betrachtet man nur das Jahr 2015, waren es 18 Rückzüge.

Dann macht der BPI auch noch die Rechnung auf, dass fast 18 Prozent der seit Inkrafttreten des AMNOG von der EMA zugelassenen Präparate, die die frühe Nutzenbewertung hätten durchlaufen müssen, gar nicht erst in Deutschland eingeführt wurden. Das seien immerhin 30 Präparate, von denen 28 dem Jahr 2015 zuzurechnen seien. Zum Vergleich: In der Vor-AMNOG-Zeit seien über einen entsprechenden Fünf-Jahres-Zeitraum hinweg nur zwei Präparate mit EMA-Zulassung (1,5 Prozent der potenziellen AMNOG-Kandidaten) nicht auf den deutschen Markt bekommen. Gerbsch spricht daher von einer „Barriere-Wirkung“ des AMNOG.

Eine Rechnung mit Fragezeichen?

Er räumt ein: Hier konkrete Einsparungen berechnen zu wollen, gleiche einem Blick in die Glaskugel. Dennoch nimmt der Verband eine Abschätzung vor. Dafür errechnete er aus dem Daten des AVR 2015 den durchschnittlichen GKV-Nettopreis pro Jahr für eines der 250 führenden patentgeschützten Arzneimittel – und kommt auf 53,8 Millionen Euro. Für die neuen Präparate, die den Markt nicht erreicht haben oder wieder zurückgezogen wurden, setzt er 55 Prozent dieser Summe an: 29,59 Millionen Euro kommen dann heraus. Multipliziert man diese nun mit 46 (18+28 Rücknahmen/Nichteinführungen) und rechnet die schon von der TK anerkannten 800 Millionen dazu, kommt man auf 2,16 Milliarden Euro!

Das hat durchaus was für sich. Die Kassen werden sich freuen, dass sie für so viele Arzneimittel, die sie mangels Zusatznutzen für unnötig halten, nicht zahlen müssen. Der BPI verweist hingegen darauf, dass Behandlungsoptionen für die Patienten verloren gingen. Ganz stimmig ist die Rechnung allerdings nicht: Die Patienten, die theoretisch die jetzt nicht (mehr) verfügbaren Arzneimittel hätten erhalten können, bekommen jetzt vermutlich andere Präparate. Und die kosten ebenfalls etwas. Diese Ausgaben würde man allerdings wiederum sparen, nähmen sie die anderen Arzneimittel, die es gar nicht gibt. Bis die anvisierten 2 Millionen Euro erreicht sind, wird vermutlich noch etwas Zeit ins Land gehen.

Die (knapp) 10 Prozent, die der BPI als zweite relevante Zahl ins Spiel bringt, beziehen sich übrigens auf den tatsächlich erstaunlich beständigen Anteil der Pharmazeutischen Industrie an den Ausgaben der GKV im ambulanten Sektor. Zwischen 1997 und 2014 bewegte sich dieser Anteil zwischen acht und zehn Prozent.



Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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