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Multiple-Sklerose-patient
BfArM genehmigt ersten Eigenanbau von Cannabis
Eine Entscheidung in letzter Instanz zwang das BfArM, einem ersten Schmerzpatienten den Eigenanbau von Cannabis zu genehmigen. Nun liegt die Erlaubnis vor. Sie erlischt zu dem Zeitpunkt, an dem ein geplantes Gesetz der Bundesregierung Cannabis-Produkte aus der Apotheke erstattungsfähig macht.
Lange sträubte sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) dagegen, doch nun hatte es keinen Entscheidungsspielraum mehr: Wie am Wochenende bekannt wurde, erteilte die Behörde am 28. September erstmals einem Patienten die Erlaubnis, Cannabis für den eigenen medizinischen Bedarf anzubauen. Nach Auskunft des Anwalts des Patienten, Oliver Tolmein, ist die Genehmigung bis zum 30. Juni 2017 befristet.
„Mit dieser ersten Eigenanbauerlaubnis für einen Patienten, der Cannabis als Medizin benötigt, sie aber aus Kostengründen nicht über die Apotheke beziehen kann, haben gesundheitspolitische Erwägungen Vorrang vor der drogenpolitisch motivierten, grundsätzlichen Ablehnung der Selbstversorgung bekommen“, erklärte Tolmein in einer Stellungnahme. Er hatte zusammen mit seinem an Multiple Sklerose erkrankten Patienten über Jahre hinweg geklagt und im April vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz Recht bekommen: Da der von Tolmein vertretene 53-jährige Patient sich Cannabisprodukte nicht leisten kann, wurde ihm das Recht zugesprochen, selber Hanf anzubauen, womit er schon vor längerer Zeit begonnen hat.
Geplantes Gesetz
Die Richter haben dabei dem BfArM keinen Ermessensspielraum zugestanden, so dass es zu der Entscheidung gezwungen war. Für Anfang nächsten Jahres plant die Große Koalition ein Gesetz, das Cannabis für Schmerzpatienten ohne andere Behandlungsoptionen rezept- und erstattungsfähig machen soll. Tolmein begrüßt, dass die Gerichtsentscheidung das „sehr begrüßenswerte“ Gesetzesvorhaben beeinflusst: Es ermöglicht Patienten, sich mit medizinisch notwendigen Cannabisblüten legal selbst zu versorgen, sollten die Krankenkassen und der Gemeinsame Bundesausschuss ihre kritische Haltung gegenüber dem Sachleistungsanspruch auf Cannabis-basierte Medikamente beibehalten.
Anwalt rechnet mit weiteren Genehmigungen
Laut Tolmein muss die nun beschlossene Eigenanbau-Genehmigung verlängert werden, wenn die Krankenkasse seines Patienten bis Mitte nächsten Jahres nicht die Kosten für Cannabisblüten aus der Apotheke übernimmt. Derweil könnten demnächst ähnliche Entscheidungen erteilt werden. Der Anwalt erklärte gegenüber DAZ.online, dass er in zwei bis drei Wochen mit der nächsten Genehmigung für einen weiteren Patienten rechne.
In der jetzt erteilten Erlaubnis hat das BfArM verschiedene Auflagen und Bedingungen vorgesehen, damit die angebauten Pflanzen nicht missbräuchlich verwendet werden. Als „Anbaufläche“ ist das „Badezimmer der Wohnung des Erlaubnisinhabers“ ausgewiesen, in dem bis zu 130 Pflanzen im Kalenderjahr gezüchtet werden dürfen, gleichzeitig jedoch höchstens 20. Über ein „Wertschutzbehältnis“ soll sichergestellt werden, dass kein Hanf abhandenkommt. Überschüssiges Cannabis muss vernichtet werden – und Diebstähle sind unverzüglich nicht nur der Polizei, sondern auch dem BfArM anzuzeigen.
Erhält der Patient Cannabis aus der Apotheke?
Der Patient werde auch verpflichtet, sich nach der Verabschiedung des geplanten Gesetzes Cannabis durch einen Arzt verschreiben zu lassen, um anschließend Medizinal-Cannabis aus einer Apotheke zu beziehen. Hierzu soll das BfArM als zukünftige „ Bundescannabisagentur“ den Anbau von Cannabis ausschreiben, um die Versorgung mit hochwertigen Cannabis-Produkten zu medizinischen Zwecken sicherzustellen.
Laut dem BfArM geht monatlich ein gutes Dutzend an Anträgen für Eigenanbau ein. Auch gibt es von Firmen und Bauern bereits einiges Interesse an der Ausschreibung für den „Fremdanbau“ von Cannabis.
2 Kommentare
Endlich ein Fortschritt
von Sven Larisch am 05.10.2016 um 16:01 Uhr
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es ist einfach nur traurig
von ADN am 04.10.2016 um 11:00 Uhr
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