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BMG: Neue Hilfstaxe und strengere Auskunftspflicht für Apotheker
Gespart werden soll aber dennoch: Sowohl Unions- als auch SPD-Politiker hatten in den
vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass man nicht auf die
Einsparungen im Zyto-Bereich verzichten wolle. Und auch das BMG schreibt in
seinem Regelungsentwurf, dass vorhandene Einsparpotenziale weiterhin gehoben
werden sollen. Mit einer Änderung in § 129 SGB V will das Ministerium
die Krankenkassen daher auffordern, dass die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen mit
den Herstellern Rabatte für Zytostatika aushandeln. Und zwar einheitlich und gemeinsam – so soll auch im Hinblick auf Verwürfe das Wirtschafltichkeitsverbot berücksichtigt werden.
Das Ministerium will aber auch die Apotheker stärker in die Pflicht nehmen. Weil sich durch das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes die Rahmenbedingungen für die Erhebung der Einsparmöglichkeiten ändern würden, müssten Kassen und Apotheker die Hilfstaxe dementsprechend anpassen. Dafür soll ihnen eine Frist gesetzt werden. Können sich die Partner innerhalb dieser nicht einigen, müsste die Schiedsstelle entscheiden. Außerdem sieht das Ministerium „Durchsetzungsschwierigkeiten“ beim sogenannten Auskunftsrecht. Die Krankenkassen hatten sich wiederholt über Intransparenz bei den Zyto-Preisen beschwert. Es sei schwer durchschaubar, wie hoch der tatsächliche Einkaufspreis eigentlich gewesen sei – auch weil viele Apotheker Herstellerbetiebe mit den Zubereitungen beauftragten, so das Argument der Kassen.
Das BMG will die Preistransparenz im Zyto-System erhöhen: Die Apotheker könnten demnach verpflichtet werden, den Kassen auf Wunsch auch den tatsächlichen Einkaufspreis der Herstellerbetriebe zu nennen. Zudem müssten die Pharmazeuten den Kassen all ihre erzielten Rabatte mitteilen. Das BMG stellt in seinen Plänen klar: „Von Einkaufsvorteilen beziehungsweise -rabatten sollen die Krankenkassen profitieren, indem diese bei den Beratungen zur sog. Hilfstaxe bekannt sind.“ Außerdem sieht der Regelungsentwurf vor, dass jegliche juristische Schritte der Apotheker im Vorfeld einer solchen Auskunftserteilung gegenüber der Krankenkasse ausgeschlossen sind.
Mit diesem Regelungsentwurf zeigt das Ministerium, dass es von sich aus die Initiative ergreifen möchte: Das Haus von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will selbst einen Vorschlag zur Lösung der Krise vorlegen. Doch dass dieser Vorschlag tatsächlich umgesetzt wird, steht noch in den Sternen. Denn selbst wenn das Bundeskabinett das AM-VSG samt dieser Zyto-Regelung durchwinkt, steht dem Gesetz noch die parlamentarische Debatte bevor. Am 19. Oktober lädt der Gesundheitsausschuss alle beteiligten Fachverbände ein, um sich über den Zyto-Konflikt ein Bild zu machen. Die Abgeordneten können den vom BMG vorgelegten Gesetzentwurf danach noch nach Belieben ändern.
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