Abschaffung der Apotheken-Zyto-Verträge

Barmer GEK kritisiert Gröhes Zyto-Pläne

Berlin - 07.10.2016, 15:20 Uhr

Die Barmer GEK hat gerade erst die Zyto-Versorgung ausgeschrieben. Nun sollen die Apotheken-Verträge abgeschafft werden. (Foto: Barmer GEK)

Die Barmer GEK hat gerade erst die Zyto-Versorgung ausgeschrieben. Nun sollen die Apotheken-Verträge abgeschafft werden. (Foto: Barmer GEK)


Die Barmer GEK hält nichts davon, dass die Bundesregierung die Zyto-Verträge zwischen Krankenkassen und Apotheken abschaffen will. Kassen-Chef Christoph Straub ist überzeugt: Dies verhindert Qualitätsverbesserungen und zementiert die Intransparenz in diesem Versorgungsbereich.

Die Barmer GEK hat erst vergangene Woche gemeinsam mit der Techniker Krankenkasse, der Kaufmännischen Krankenkasse KKH und der Deutschen BKK eine bundesweite Zyto-Ausschreibung gestartet. Und schon will ihr der Bundesgesundheitsminister einen Strich durch die Rechnung machen. Die Kassen sollen künftig mit den Herstellern der onkologischen Fertigarzneimittel, die Apotheker für die Zubereitungen verwenden, Rabattverträge schließen, um Einsparpotenziale zu heben. Die gesetzliche Grundlage für die Verträge auf Apothekenebene soll hingegen gestrichen werden. 

„Wer den Krankenkassen die Möglichkeit nimmt, mit Apotheken exklusive Verträge zur individuellen Versorgung Krebskranker mit Zytostatika abzuschließen, verhindert Qualitätsverbesserungen in diesem sensiblen Versorgungsbereich“, kommentiert der Vorstandsvorsitzende der Barmer GEK, Dr. Christoph Straub, diesen neuen Weg der Bundesregierung. Er betont, dass mit den derzeit noch möglichen an die Apotheken gerichteten Ausschreibungen erstmals zahlreiche rechtsverbindliche Qualitätskriterien für die Versorgung mit Zytostatika definiert werden könnten, die die Apotheken erfüllen müssen. So müsse eine Apotheke beispielsweise innerhalb von maximal zwei Stunden nach Eingang einer Anforderung das Arzneimittel liefern.

Ein korruptionsanfälliges System

Straub zufolge ist das bisherige Versorgungsgeschehen weitgehend intransparent und dadurch anfällig für Korruption. Zudem kämen mögliche Wirtschaftlichkeitsreserven, die der Apotheker generiere, nicht der Versichertengemeinschaft zugute. Diese Probleme sah er – ebenso wie etwa der AOK-Bundesverband – durch die Exklusivverträge mit den Apotheken behoben.

Mit Unverständnis reagiert der Barmer-Chef zudem auf das Argument, dass Zytostatika-Ausschreibungen die freie Apothekenwahl einschränken würden: „Diese Behauptung ist allein deswegen haltlos, weil nur ein Prozent der Apotheken in Deutschland eine Berechtigung zur Herstellung von Zytostatika haben.“ Zudem liege beim bisherigen Versorgungsgeschehen die Apothekenwahl gar nicht beim Patienten, sondern ausschließlich beim behandelnden Arzt. Straub: „Es gibt gute Gründe, für Ausschreibungen in diesem Versorgungsbereich. Sie laufen alle darauf hinaus, die Versorgung Krebskranker besser zu machen.“ 

Was wird aus der laufenden Ausschreibung?

Ob die Barmer GEK, die in der gemeinsamen Ausschreibung die Federführung innehat, die laufende Ausschreibung nun stoppen wird, blieb unbeantwortet. Theoretisch könnte sie das. Die Vergabeverordung sieht vor, dass ein Vergabeverfahren unter anderem dann ganz oder teilweise aufgehoben werden kann, wenn sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat oder andere schwerwiegende Gründe bestehen. Sie kann allerdings auch an ihrer Ausschreibung festhalten – dann bleibt abzuwarten, ob und wie viele Angebote noch eingehen.

Klar ist: Noch ist keinesfalls in Stein gemeißelt, dass die nun beabsichtigte Änderung das weitere Gesetzgebungsverfahren in genau dieser Form überstehen wird. Wäre dies aber der Fall, so wären die bestehenden Exklusivverträge der Kassen mit Inkrafttreten des Gesetzes nur noch von begrenztem Wert für die Kassen. Denn dann könnten sie sich nicht mehr auf Exklusivität berufen. Eine Änderung in § 31 Abs. 1 SGB V sieht vor, dass das Recht der Patienten auf freie Apothekenwahl ausdrücklich auch bei Bestehen dieser Verträge erhalten bliebe. Apotheken ohne Vertrag könnten dann dennoch liefern und hätten einen Vergütungsanspruch. Damit stellt das Bundesgesundheitsministerium klar: Was das Bundessozialgericht im vergangenen Jahr entschieden hat, war nicht in seinem Sinne.


Kirsten Sucker-Sket (ks), Redakteurin Hauptstadtbüro
ksucker@daz.online


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1 Kommentar

Einhalt ist geboten gegen das Machtbestreben der KKassen.

von Heiko Barz am 08.10.2016 um 10:30 Uhr

Einmal abgesehen von den berufsrechtlichen Herstellungsrichtlinien der Zytostatika in Deutschen Apotheken sollte jeder Apotheker, der sich zu diesem Versorgungsweg entschließt, ohne Vertragsdiktatur einer KKasse die Versorgung mit dieser besonderen Arznei Gewähr leisten.
So, glaube ich, will es auch der Gesetzgeber.
Das, was sich die die Barmer hier aber erlaubt, schmeckt schon sehr nach kommunistischem Dirigismus.
Wenn sich auch andere KKassen entschließen, bei unterschiedlichen Versorgungswegen, wie ja teilweise schon geschieht ,sich weiter gegen die Apotheken durchsetzen zu wollen, brauchen wir eigentlich keine unabhängigen Deutschen Apotheker mehr und die krankenkasseneigenen Arzneimittelabgabestellen sind dann keine Utopie mehr.

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